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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2011-09-28

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-09-28

Wortprotokoll

Vieles wurde heute Vormittag schon gesagt, ich kann mich hier kurzfassen. Die Grünen unterstützen, wie alle anderen auch, den Antrag der Mehrheit, d. h. eine ablehnende Empfehlung zur Volksinitiative und Zustimmung zum Gegenvorschlag.

Die heutige Verfassungsbestimmung wurde eigentlich erlassen, um die Spielcasinos in der Schweiz, die Spielbanken, die vorher verboten gewesen waren, zuzulassen. Der heutige Verfassungsartikel liest sich daher wie ein reiner Spielcasinoartikel. Das Verdienst der Volksinitiative ist es, dass das Glücksspiel und die Glücksspieleinnahmen, die Geldspieleinnahmen in der Schweiz umfassend geregelt werden und dass eine klare Kompetenzausscheidung bezüglich der Aufgaben von Bund und Kantonen in diesem Bereich nun vorgenommen wird. Wir Grünen unterstützen ausdrücklich das Ziel der Initiative, die Einnahmen aus Geld- und Glücksspielen der AHV sowie Kultur und Sport zuzuwenden, und meinen, es ist sinnvoll, dies auch in der Verfassung klar so festzuhalten. Wir müssen an dieser Stelle festhalten, dass viele Bereiche unseres kulturellen Lebens ohne die Lotteriegelder nicht mehr in der heutigen Vielfalt bestehen würden. Viele Bereiche der Sportförderung - es wurde gesagt: im Breitensport und im Spitzensport - wären ohne Sport-Toto-Gelder schlicht inexistent. Die Sicherung dieser Geldflüsse ist daher für die Kultur, aber auch für den Sport unerlässlich.

Ebenso verdienstvoll ist es jedoch, dass die Initiantinnen und Initianten, als sie realisierten, dass es mit ihrer Initiative so nicht geht, sich sofort mit dem Bundesrat um einen mehrheitsfähigen Gegenvorschlag bemühten und alle interessierten Kreise hinter sich scharen konnten und diesen Gegenvorschlag mit den interessierten Kreisen, aber auch mit den Kantonen breit abstützen konnten. Damit ist die Basis gelegt, dass auch wir diesen Gegenvorschlag unterstützen können.

Nun zu einzelnen Fragen in der Detailberatung - ich werde mich dann anschliessend nicht mehr äussern -: Wir sind bezüglich der Minderheitsanträge in unserer Fraktion nicht ganz einig. Geld- und Glücksspiele werden gesetzlich geregelt, weil sie eben mit einem Gefahren- und mit einem Suchtpotenzial verbunden sind. Wir glauben, dass das in der Vorlage ausreichend zum Ausdruck kommt und nicht noch zusätzlich konkretisiert werden muss. Hingegen unterstützen wir die Mehrheit, die den Jugendschutz und die Spielsucht als Gefahr ausdrücklich nennen will.

Gespalten sind wir namentlich in der Frage der Pokerturniere, wie vermutlich fast alle Fraktionen. Grundsätzlich sind wir dagegen, dass diese Frage in der Verfassung geregelt [PAGE 1746] wird. Es gibt aber einige Grüne, die so viel Sympathie für die Freigabe dieser Pokerturniere haben, dass sie dort anders stimmen werden. Kollege Geri Müller wird sich in der Detailberatung zu dieser Frage noch äussern. Ich selber gehöre nicht zu den Pokerfans, jedenfalls nicht zu jenen, die finden, Pokerturniere müssten freigegeben werden, und Jassen ist sowieso eine kantonale Angelegenheit, das käme dann noch dazu.

Mehrheitlich sind wir nicht der Meinung, dass bei der Geldverwendung in die Organisationsautonomie der Kantone eingegriffen werden soll.

Wir bitten Sie daher mehrheitlich, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer abzulehnen. Im Übrigen bitten wir Sie, wie gesagt, Bundesrat und Ständerat zu folgen.