Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2001-06-07
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-07
Wortprotokoll
Es wurde bereits von Frau Vallender darauf hingewiesen: Der von mir eingebrachte Antrag ist nicht von mir formuliert worden; er entspricht einer mit 190 000 Unterschriften eingereichten Volksinitiative. Sie fordert die lebenslängliche Verwahrung von extrem gefährlichen, nichttherapierbaren Tätern. Sie geht davon aus, dass es nichttherapierbare Täter gibt. Es ist klar, dass das nur auf sehr wenige Täter zutrifft, aber auf solche, die besonders schwere Tötungsdelikte begangen haben. Frau Vallender, es geht nicht darum, dass man neue Gutachten abwartet, die Initiative geht vielmehr davon aus, dass es nichttherapierbare Täter gibt. Erst wenn diese Tatsache durch wissenschaftliche Erkenntnisse widerlegt werden kann, könnten neue Gutachten angeordnet werden.
Was sind das für Täter? Der Fall Hauert, der Fall Zollikerberg, ist erwähnt worden. Es geht nicht bloss darum, dass dieses Verbrechen ein äusserst tragisches und schweres Verbrechen war. Noch viel alarmierender ist, dass diese junge Frau das dritte Todesopfer desselben Täters war, derselben Verbrechenskategorie. Man hat den Glauben an die Therapierbarkeit des Täters hoch gehalten und hat ihm wieder die Möglichkeit gegeben, in der Öffentlichkeit aufzutreten. Es ist auf einem Urlaub des gleichen Täters zu einer erneuten, dritten Tat gekommen, die mit dem Tod des Opfers endete.
Es gibt andere Fälle, es gibt den Fall Bugmann aus Zürich. Da hat ein 17-Jähriger ein Mädchen auf äusserst brutale Art und Weise umgebracht. Weil er erst 17-jährig war, hat man - meines Erachtens zu Recht - ganz ausserordentliche Anstrengungen unternommen, ihn zu therapieren. Mir ist in Zürich gesagt worden, es sei bei keinem anderen Täter je ein gleich grosser Therapieaufwand angeordnet und geleistet worden wie bei diesem 17-Jährigen. Man hat an den Erfolg der Therapie geglaubt; er konnte sich wieder in der Öffentlichkeit bewegen. Darauf ist er ein zweites Mal zum Täter geworden, wiederum Täter eines äusserst scheusslichen Verbrechens.
Angesichts solcher Tatsachen ist festzustellen: Es geht nicht um Abschreckung, es geht darum, dass es Verbrechen gibt, die uns verpflichten, den Täter so in Verwahrung zu nehmen, damit er nie mehr eine ähnliche Tat begehen kann - nie mehr! Das ist die Verantwortung, die wir auf uns nehmen müssen, und das fordern diese Initiative und mein Antrag. Ich bitte Sie, dieses Anliegen ernst zu nehmen, auch mit Blick auf die Initiantin. Sie ist eine aus Betroffenheit handelnde Frau. Ihr Patenkind wurde das Opfer eines solch schweren Verbrechens. Das hat sie persönlich dazu motiviert, diese Initiative zu starten. Es ist danach etwas meines Erachtens noch nie Dagewesenes geschehen: Ohne irgendeine Organisation im Rücken hat diese Frau mit Bekannten zusammen 190 000 Unterschriften gesammelt. Dies nur, damit Sie zur Kenntnis nehmen, wie sehr die von der Initiative aufgeworfenen Fragen die Öffentlichkeit bewegen, wie sehr das schwere Problem von nichttherapierbaren Tätern einer Lösung harrt.
Ich habe die bundesrätliche Stellungnahme zur Initiative gelesen. Sie greift schlicht und einfach zu kurz! Sie redet davon, unsere Forderung sei zu hart für jene Täter, bei denen keine Rückfall- oder Fluchtgefahr bestehe. Genau daran hat man beim erwähnten 17-Jährigen geglaubt. Wir fordern dagegen, dass als Massstab die Schwere einer begangenen Tat zu gelten hat: Wenn eine Tat ganz besonders grausam war, dann muss die Gesellschaft vor dem dafür verantwortlichen Täter geschützt werden, solange dieser Täter lebt. Das ist unsere Forderung.
Ich bitte Sie, diese Forderung ernst zu nehmen, und bin Ihnen dankbar, wenn Sie das Anliegen der Volksinitiative in die Vorlage übernehmen.