Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-28
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-28
Wortprotokoll
Auch das Parlament, Herr Schlüer, hat sich an die Verfassung zu halten, und in der Verfassung gibt es zum einen die Wohneigentumsförderung und zum andern den Grundsatz der Gleichbehandlung im Steuerrecht, der Gleichbehandlung in dem Sinne, dass man nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden soll. Es gibt eine ganz klare Rechtsprechung, die besagt, dass die Abzüge für die Säulen 2 und 3a noch in einem Bereich sind, wo man von Gleichbehandlung sprechen kann, und dass alles, was darüber hinausgeht, eben zu einer Ungleichbehandlung führt, die verfassungsmässig nicht tolerierbar ist. Das ist die Rechtsprechung heute, das ist die Verfassung heute - das ist nicht nur meine Meinung. Mit Ausnahme von zwei Kantonen sind alle Kantone, auch der Kanton, aus dem Sie herkommen, klar der Auffassung, dass diese Argumentation zutrifft.