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Frick Bruno · Ständerat · 2011-09-27

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-27

Wortprotokoll

Meine Minderheit orientiert sich zunächst einmal am Faktum der Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat. Der Nationalrat hat nach engagierter Diskussion und in Kenntnis unserer Argumente an seiner Lösung festgehalten. Er tat das mit einem sehr deutlichen Stimmenverhältnis von rund 4 zu 1. Es gilt daher, eine Lösung zu suchen - wir sind ja in der letzten Runde -, die tragfähig ist. Das will ich mit meiner Minderheit tun.

Nun zum Inhalt: Der Nationalrat will die Verordnung des Bundesrates genehmigen - den ersten Erlass, die späteren Änderungen nicht. Wir sind uns in der Kommission darüber einig - die Gründe haben wir bereits in der letzten Runde dargelegt -, dass diese Lösung nicht tragfähig und in der Sache wenig tauglich ist. Die Minderheit nimmt eine Regelung auf, die in der CO2-Gesetzgebung bereits besteht, nämlich das Vetorecht des Parlamentes. [PAGE 929]

Weshalb ist das Vetorecht hier gerechtfertigt? Unsere Gesetzgebung zur "Too big to fail"-Problematik setzt einen sehr weiten Rahmen. Die Konkretisierung obliegt dem Bundesrat. Im Grunde genommen wird der Bundesrat eine gesetzesvertretende Verordnung mit einem sehr grossen Spielraum erlassen. Da ist es sachlich angezeigt, dass sich das Parlament in der Sache äussern kann, und zwar im Sinne eines Genehmigungsvorbehaltes, oder, wenn Sie so wollen, im Sinne eines Vetorechtes. Diese Art der Gesetzgebung ist nicht einmalig; sie hat sich an anderen Orten bewährt.

Nun ist seitens des Bundesrates und der Kommission das Argument hervorgehoben worden, ein solches Vetorecht führe zu einer geteilten Verantwortung. Ich glaube das nicht. Die Verantwortung wird nicht geteilt. Beschlüsse des Bundesrates unterliegen regelmässig dem Genehmigungsvorbehalt des Parlamentes; das gilt für Finanzbeschlüsse, für die Gesetzgebung usw. Der Bundesrat macht die Vorarbeit, und dem Parlament obliegt die Genehmigung.

Zum Verfahren: Wenn wir hier eine Lösung finden, die dem Nationalrat entgegenkommt, können wir die Sache beenden und uns eine Einigungskonferenz ersparen. Wir stehen ja im letzten Durchgang. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat ist abzusehen, dass er an seiner Fassung festhält. Wir werden in der Einigungskonferenz wahrscheinlich auf diese Lösung kommen; das ist abzusehen. Wenn wir sie bereits jetzt beschliessen, ermöglichen wir es dem Nationalrat, die letzte Differenz auszuräumen und uns gegenüber nachzugeben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.