Germann Hannes · Ständerat · 2011-09-27
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-27
Wortprotokoll
Es geht wie erwähnt um die temporäre Befreiung der Coco-Zinsen von der Verrechnungssteuerpflicht. Der Bundesrat hat es, wie auch unser Rat in der ersten Runde, verpasst, die Zinsen von Cocos temporär von der Verrechnungssteuer zu befreien. Damit nehmen wir in Kauf, dass die Emission von Cocos aus der Schweiz im Ausland nicht marktfähig ist, falls sich die separate Vorlage des Bundesrates mit dem Übergang zum Zahlstellenprinzip verzögert. Mit der Abtrennung der Vorlage zum Zahlstellenprinzip ist nicht sichergestellt, dass systemrelevante Banken während des Übergangszeitraums aus der Schweiz Cocos emittieren können. Dies wäre aber, in Ergänzung zu den vom Bundesrat bei der "Too big to fail"-Vorlage vorgeschlagenen steuerlichen Massnahmen, unbedingt notwendig, um für ausländische Investoren auch die Emission von Cocos aus der Schweiz attraktiv zu machen. Diese Massnahme ist von der Expertenkommission übrigens spezifisch zur Prüfung empfohlen worden.
In seiner Botschaft verweist der Bundesrat auf die Steuerpolitik. Dazu kann ich Ihnen einen kleinen Exkurs nicht ersparen: Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen ist der Schweizer Kapitalmarkt für Obligationen und Geldmarktpapiere wenig attraktiv. Dies ist auf folgende steuerliche Faktoren zurückzuführen: Erstens verteuert die Emissionsabgabe auf Obligationen und Geldmarktpapiere die Primärtransaktionen. Zweitens bewirkt die Verrechnungssteuer, dass internationale Anleger Obligationen und Geldmarktpapiere, die dieser Steuer unterliegen, in ihrem Portfolio gar nicht berücksichtigen, selbst wenn sie die Verrechnungssteuer aufgrund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zurückfordern könnten. Abschreckend sind hier nicht nur der Liquiditätsentzug und die bis zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer entgangene Verzinsung; abschreckend ist oft schon der administrative Aufwand. Drittens bewirkt die Umsatzabgabe auf Obligationen, dass heute im Inland kaum Obligationen gehandelt werden. Das hat zur Folge, dass der Sekundärmarkt wenig liquid ist, aber genau das brauchen wir: liquide Sekundärmärkte.
Die Finanzierung der internationalen Wirtschaft erfolgt derzeit weitgehend ohne Belastung mit Quellensteuern. Auch die Schweizer Konzerne finanzieren ihre Auslandtätigkeiten heute weitgehend über Offshore-Länder. Die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen bewirken, dass börsenkotierte Schweizer Konzerne Fremdkapital in der Regel mittels Emission von Obligationen im Ausland durch eine im Ausland ansässige Konzerngesellschaft beschaffen.
Mit dieser Beschreibung der Geldmarktpolitik will ich darauf verweisen, dass es wichtig wäre, für diese Übergangszeit Klarheit zu schaffen. Sie verweisen auf die Botschaft, Frau Bundesrätin, aber wir alle wissen, dass es eine Weile dauern kann, bis die Botschaft unter Dach und Fach ist, und dass das Investitionshemmnis für den Schweizer Finanzmarkt weiterhin bestehen wird. Es wäre für die gesamte Vorlage schlecht, wenn Cocos nicht im Inland gezeichnet werden könnten. Darum bitte ich Sie, die Ausnahmeregelung des Nationalrates zu übernehmen. Sie sieht eine auf fünf Jahre befristete Befreiung der Coco-Zinsen von der Verrechnungssteuer vor. Mit der angekündigten Vorlage könnten wir die Regelung bereits früher anpassen.
Ich bitte Sie also, pragmatisch zu sein und dem Nationalrat entgegenzukommen, das heisst, für die Minderheit zu votieren.