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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-06-07

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-06-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat seine Meinung nicht geändert. Ich habe gestern explizit dafür plädiert, dass die Obergrenze für die bedingte Freiheitsstrafe auf 36 Monate festgesetzt wird. Die Mehrheit der Kommission schlägt auch in Artikel 43a ganz klar vor, den "sursis partiel" für Strafen bis zu 36 Monaten zu ermöglichen und nicht, wie bei Artikel 43, auf 24 Monate zu verkürzen. Ich würde es falsch finden, wenn man nun das Instrument des "sursis partiel" nicht einführen würde. Die Obergrenze wird ja bei drei Jahren belassen; diese wurde nur beim bedingten Strafvollzug auf 24 Monate gesenkt. Es besteht auch noch die Möglichkeit, dass der Ständerat im Differenzbereinigungsverfahren an Artikel 43 festhält.

Ich bitte Sie, am Instrument des "sursis partiel", das vom Bundesrat gewünscht wird, das vom Ständerat beschlossen wurde und das von der Mehrheit der Kommission klar beantragt wird, festzuhalten und dieses einzuführen.