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Graber Konrad · Ständerat · 2011-09-28

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-28

Wortprotokoll

Bei der letzten Debatte in der Sommersession habe ich mich hier sehr stark dafür eingesetzt und auch einen entsprechenden Antrag gestellt, dieses Geschäft im Zusammenhang mit der Finanzplanung zu beurteilen. Dieser Antrag ist abgelehnt worden, was ich auch akzeptiere. Ich stelle fest, dass jetzt die SiK und unser Rat ein anderes Vorgehen gewählt haben: Sie arbeiten jetzt also mit einer Planungsvorgabe, geben diesen Auftrag und schauen dann, ob wir diesen Auftrag auch finanzieren können. Wenn ich das Beispiel von Herrn Frick nehme - das ist ein gutes Beispiel -, stellt sich für mich nun natürlich einfach die Frage: Sollen wir dem Architekten den Auftrag geben, für 700 000 Franken ein Haus zu bauen, wo wir doch bereits heute aufgrund der Finanzkennzahlen wissen, dass dieses Haus nicht zu finanzieren ist? Das ist die Frage, die sich zum Vorgehen stellt. Man kann das natürlich tun und dann den Auftrag abwickeln. Wenn man das Projekt dann vorliegen hat, stellt man vielleicht fest, dass man das Haus erst später bauen kann oder dass man es redimensionieren muss; das wird wahrscheinlich dann auch in diesem Fall geschehen. Ich möchte einfach, dass man einen solchen Auftrag in Kenntnis der aktuellen Finanzkennzahlen erteilt.

Der Präsident der Finanzkommission hat jetzt den Stand der Finanzplanung im Finanzdepartement nicht erwähnt. Was der Kommission vorliegt, ist ein Bericht des Bundesrates, wonach gemäss aktuellem Planungsstand folgende Überschüsse erzielt werden: 466 Millionen Franken für 2012, dann 118 Millionen für 2013, rund 160 Millionen für 2014 und nochmals 74 Millionen für 2015; das immer unter Berücksichtigung der Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank. Das heisst, dass sich das noch um [PAGE 943] 333 Millionen Franken verschlechtern wird, wenn man diese nicht berücksichtigt.

Der aktuelle Stand der Finanzplanung für die nächsten vier Jahre ist also jetzt, im Sommer 2011: Defizite in der Grössenordnung von 200 bis 300 Millionen Franken. Und jetzt erteilen wir einen Auftrag, eben für diesen Hausbau, in der Grössenordnung gemäss der Fassung des Nationalrates. Das bedeutet, dass wir hier den Finanzplan mit mehreren Hundert Millionen Franken zusätzlich belasten werden.

Ich muss Herrn Bieri Recht geben: Da wird sich natürlich die Frage nach der Kompensation stellen. Er hat das aufgezeigt. Die Kompensationsmassnahmen werden nach Ansicht des Bundesrates in den Aufgabengebieten mit den hohen Anteilen an ungebundenen Ausgaben zu tragen sein, namentlich in den Bereichen Bildung, Forschung, Verkehr, Landwirtschaft und Beziehungen zum Ausland. Das werden die Gebiete sein, in denen die Kompensationsmöglichkeiten aufzuzeigen sind. Ich habe das im Sommer bereits angetönt: Es wird hier am Schluss eine Finanzierungsdebatte stattfinden, sei dies im Rahmen des Finanzplans, wie damals von mir gewünscht, oder sei dies im Rahmen eines Sparpaketes - ausser wir erleben hier noch ein finanzpolitisches Wunder. Das zum finanzpolitischen Aspekt. Mir scheint es wichtig zu sein, dass wir Folgendes wissen: Wenn wir den Planungsauftrag so erteilen, wie dies die SiK in Übereinstimmung mit dem Nationalrat beschlossen hat, wird er kaum erfüllbar sein.

Für mich stellt sich noch eine andere Frage; sie wurde in der letzten Zeit politisch auch kontrovers diskutiert. Wenn ich die gestrigen Beschlüsse des Nationalrates und die anschliessenden Kommentare in den Medien betrachte, dann sehe ich, dass der Vorwurf im Raum steht, dass wir hier ein Geschäft am Volk vorbeischmuggeln würden. Ich bin grundsätzlich nicht ein Anhänger eines Finanzreferendums, aber ich bin Anhänger einer kohärenten Politik. Ich muss betonen, dass wir im Ständerat, insbesondere auch in der SiK, in der letzten Zeit immer gesagt haben: Das Volk wird in dieser Frage das letzte Wort haben können. Damit haben wir auch ein Finanzreferendum in dieser Frage in Aussicht gestellt. Das haben wir von der SiK so gehört, das haben wir hier auch so bestätigt.

In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage an Herrn Bundesrat Maurer. Er hat sich in dieser Frage das letzte Mal hier deutlich geäussert. Er hat in der Sommersession im Zusammenhang mit diesem Geschäft gesagt: "Der Bundesrat wird dazu Ende Juli eine Aussprache führen, zusammen mit der Aussprache zum Budget. Es ist vorgesehen" - jetzt kommt der zentrale Punkt -, "ob Sie das jetzt beschliessen oder nicht, dass wir Ihnen im Rahmen einer Botschaft Ende dieses Jahres eine Finanzierungslösung vorschlagen. Das kann dann vielleicht bereits in der neuen Legislatur sein - wenn es im Dezember wäre. Wie auch immer, diese Botschaft kommt ohnehin Ende dieses Jahres. So, wie wir das heute beurteilen, sieht diese Botschaft eine Sonderfinanzierung vor. Dazu braucht es eine Gesetzesvorlage. Diese wird dem Referendum unterstellt sein, und es kann dazu eine Abstimmung geben." (AB 2011 S 416) Das waren die Worte des Bundesrates.

Ich möchte den Bundesrat anfragen, ob er immer noch zu dieser Aussage steht. Wir diskutieren heute über diese Planungsvorgabe, wir diskutieren nicht in erster Linie über das konkrete Vorgehen. Das konkrete Vorgehen liegt letztlich auch in der Kompetenz des Bundesrates. Mir scheint es aber wichtig zu sein, dass wir uns in der Frage des Referendums - wenn wir es einerseits hier in Aussicht gestellt haben und wir andererseits vom Bundesrat eine klare Aussage haben - weiterhin auf diesem Weg bewegen.

Mit anderen Worten: Ich bin der Auffassung, dass das Volk in dieser Frage etwas zu sagen hat. Der Bundesrat steht hier im Wort, und auch der Ständerat hat dies bis heute in Aussicht gestellt. Ich bitte darum, dass wir den Weg der Tugend in dieser Frage nicht verlassen.