preparatory:AB 121720
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-28
Wortprotokoll
Ich spreche zur Motion 10.4033. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, die Motion abzulehnen. Wie Sie wissen, ist beim bestehenden Entsorgungskonzept eine Rückholung der Atomabfälle nicht vorgesehen, weil eine Rückholung praktisch ausgeschlossen werden kann. Eine Rückholung muss deshalb von den Abfallverursachern nicht vorfinanziert werden. Die Motionärin verlangt, dass dies geändert wird. Die von der Motion aufgeworfene Frage wird aber frühestens in rund hundert Jahren relevant.
Für die Mehrheit der Kommission sind für die Ablehnung des Anliegens im Detail folgende Gründe ausschlaggebend: Über die verschiedenen Entsorgungskonzepte wurde bei der Erarbeitung des Kernenergiegesetzes heftig diskutiert; Sie erinnern sich sicher noch daran. Nach heutigem Wissensstand ist die geologische Tiefenlagerung die einzige Methode zur Entsorgung radioaktiver Abfälle, die auch den hohen Anforderungen an die Langzeitsicherheit entspricht. Andere Konzepte erfüllen diese Anforderungen nicht, weshalb sich Bundesrat und Parlament für das Konzept des geologischen Tiefenlagers entschieden haben. Das gewählte Konzept sieht einen dauerhaften Verschluss der Abfälle vor. Dieses bereits in verschiedenen Ländern angewandte Entsorgungskonzept basiert auf mehreren hintereinander gestaffelten Sicherheitsbarrieren. Dank einem äusserst vorsichtigen Vorgehen bei der Standortwahl, einer Überwachungsphase und langjähriger Erfahrung im Rahmen der Forschung ist ein Zurückholen der Abfälle nach menschlichem Ermessen nicht notwendig.
Falls nach der Beobachtungsphase und nach dem Verschluss die Abfälle aus irgendwelchen Gründen dennoch zurückgeholt werden müssten, wäre dies technisch möglich. Die Rückholbarkeit der hochaktiven Abfälle muss nämlich gemäss Kernenergieverordnung bei der Auslegung eines Tiefenlagers eingeplant werden. Die technische Machbarkeit muss vor der Inbetriebnahme des Lagers nachgewiesen und in Versuchen im Massstab eins zu eins demonstriert [PAGE 977] werden. Dies würde allerdings bedingen, dass die Zugangsstollen zu den Lagerstollen wieder geöffnet würden.
Die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus dem Betrieb der Schweizer Kernkraftwerke sowie für deren späteren Rückbau bis zur grünen Wiese sind im Strompreis ab Werk inbegriffen. Die dafür nötigen Mittel von insgesamt 15,5 Milliarden Franken werden von den Betreibern laufend bezahlt oder in Fonds sichergestellt. Darin enthalten ist auch die Überwachungsphase während fünfzig Jahren nach Abschluss der Einlagerung bis zum endgültigen Verschluss der Lager. Die Kostenberechnungen werden mindestens alle fünf Jahre überprüft. Die Verantwortung und damit auch das finanzielle Risiko werden durch den Bund übernommen. Die Übernahme entspricht übrigens auch der Präambel des Übereinkommens von 1997 über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der radioaktiven Abfälle.
Das sind die Gründe, weshalb wir mit dem Bundesrat der Meinung sind, dass diese Motion abzulehnen sei.