Lombardi Filippo · Ständerat · 2011-09-28
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-28
Wortprotokoll
Wir fangen mit vier Motionen an, die im Nationalrat angenommen worden sind und die wir alle in Prüfungsaufträge umwandeln möchten. Der Bundesrat hatte sich für die Ablehnung sämtlicher Motionen ausgesprochen. Wir haben nach der Diskussion gefunden, die Ansätze seien zwar richtig, die zwingende Form der Motion sei hingegen falsch, man müsse also diese Motionen in Prüfungsaufträge abändern.
Fangen wir mit der Motion Cathomas 09.4082 an, "Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien". Diese Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament Gesetz- und Verordnungsentwürfe zu unterbreiten mit dem Ziel, die Bewilligungsverfahren für Anlagen für erneuerbare Energien zu koordinieren und zu straffen. Zu prüfen sei insbesondere die Einführung eines bundesrechtlichen Sachplanes und Bewilligungsverfahrens durch eine einzige Behörde, analog dem Plangenehmigungsverfahren beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, wenn es um den Bau elektrischer Leitungen geht.
Wie gesagt: Der Bundesrat beantragt die Ablehnung oder, bei allfälliger Annahme der Motion im Erstrat, eine Abänderung zu einem Prüfungsauftrag. Genau das haben wir gemacht. Die Begründung ist klar. Es ist zwar schon gut, wenn man versucht, die Verfahren zu straffen, aber es ist übereilt, jetzt zu sagen, ein bundesrechtlicher Sachplan mit Bewilligungsverfahren durch eine einzige Behörde sei unbedingt besser, sei der Weg, um die Probleme zu lösen. Man weiss, dass ab und zu Bundesbehörden langsamer entscheiden als kantonale Behörden. In dem Sinne ist die rigorose Form der [PAGE 994] Motion nicht angebracht. Was wir vorschlagen, ist ein Prüfungsauftrag, der so lauten würde: "Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, mit welchen Möglichkeiten Bewilligungsverfahren für Anlagen für erneuerbare Energien koordiniert und gestrafft werden können. Zu prüfen ist insbesondere die Einführung eines bundesrechtlichen Sachplanes und Bewilligungsverfahrens durch eine einzige Behörde ..." Das Ganze wird in einen Prüfungsauftrag abgeändert.
Zur Motion 11.3403, "Weniger Bürokratie und schnellere Verfahren für die Produktion erneuerbarer Energien": Da haben wir ungefähr dieselbe Problematik. Der Ansatz ist zwar richtig, aber die Form der Motion ist zu zwingend. Im Rahmen seiner Arbeiten wird der Bundesrat, wie wir es mit dem heutigen Beschluss verlangt haben, auch "beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, mit welchen Möglichkeiten die verschiedenen Bewilligungsverfahren für die Produktion erneuerbarer Energien drastisch verkürzt und vereinfacht werden könnten. Gleichzeitig soll eine Senkung der Kosten dieser Verfahren erreicht werden." Die Motion hat dies eigentlich bis Mitte 2012 verlangt; das ist aber kaum realistisch. Wir wissen, dass der Bundesrat eine Weile brauchen wird, um die ganze Strategie auf die Beine zu stellen. Deshalb wird also auch diese Motion in einen Prüfungsauftrag abgeändert.
Zur Motion von Siebenthal 11.3398, "Vorhandenes Potenzial einheimischer erneuerbarer Energieträger fördern statt behindern": Die Motion beauftragt den Bundesrat, "sämtliche Bundesprojekte und -strategien, die zu einer Verringerung der potenziell verfügbaren erneuerbaren Energieträger führen könnten, zu sistieren". Hier ist der Entscheid der Kommission etwas knapper ausgefallen, nämlich mit 6 zu 5 Stimmen für einen Prüfungsauftrag, der ein bisschen anders lautet als der Text von Herrn von Siebenthal. Warum? Der Text der Motion ist zwar in Ordnung, aber in der Begründung schreibt Herr von Siebenthal: "Im Sinne der Offenhaltung sämtlicher Optionen sind solche Vorhaben bis auf Weiteres zu sistieren. Dies betrifft insbesondere auch die Biodiversitätsstrategie." Unsere Kommission war mit dieser Begründung nicht einverstanden.
Wir beantragen mit 6 zu 5 Stimmen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern, der lautet: "Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen eines Berichtes eine Gesamtübersicht über mögliche Zielkonflikte zwischen Projekten zur Förderung von erneuerbaren Energien und anderen Bundesprojekten und -strategien aufzuzeigen." Es kann Konflikte geben, und es ist richtig, dass man das einmal aufzeigt. Aber dass man vorab sagt, wir sollten die Biodiversitätsstrategie sistieren, scheint uns nicht angebracht zu sein.
Letztendlich zur Motion Rutschmann 11.3338, "Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts bei Energieprojekten": Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Beschwerderecht von Organisationen bei Vorhaben und Projekten, welche die Energiepolitik betreffen, aufzuheben. Die Kommission beantragt mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern, und der Auftrag soll neu lauten: "Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen und zu beantragen, die sicherstellen, dass von Umweltorganisationen erhobene Einsprachen und Beschwerden gegen die Bewilligung von Anlagen, die der Erzeugung von Strom mittels erneuerbarer Energien dienen, in einem möglichst raschen Verfahren behandelt werden. Dabei prüft der Bundesrat auch die Einführung von Behandlungsfristen für Einsprachen und Beschwerden." Mit diesem Prüfungsauftrag hat sich die Kommission abgefunden.
Das war einmal der erste Block von vier Motionen, die wir in Prüfungsaufträge abändern möchten. Nun kommen wir zur Problematik der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Auch hier haben wir einige Motionen. Die Motion Häberli-Koller 11.3331, "Baureife KEV-Projekte fördern", beauftragt den Bundesrat eigentlich, das geltende Recht so zu ändern, dass die Deckelung des Zuschlags zur Finanzierung der KEV für Strom aus erneuerbaren Energien aufgehoben und durch Jahreskontingente für baureife Projekte ersetzt wird. Gleichzeitig ist das Energiegesetz dahingehend zu revidieren, dass mehr Mittel für wettbewerbliche Ausschreibungen von Stromeffizienzmassnahmen zur Verfügung gestellt werden können.