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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-28

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-28

Wortprotokoll

Ich möchte mich zuerst bei der Kommission für die seriöse Vorbereitung des Geschäftes bedanken. Seriös war es meiner Ansicht nach, weil es ein Prozess war. Man hätte schnell entscheiden können, aber Sie haben zig Stunden mit Anhörungen verbracht, sich dem Thema angenähert und auch gemerkt, dass gewisse Formulierungen nicht unbedingt ausgereift waren. Wahrscheinlich hat das an der gestrigen Sitzung zur Einsicht geführt, Herr Ständerat Jenny, dass der Passus mit "der heutigen Generation", wie ich es gesagt habe, so nicht umsetzbar ist. Deshalb bleibt der Bundesrat bei seiner Strategie, aber wahrscheinlich muss ich härter mit Ihnen reden, damit Sie mich hören.

Die Energiepolitik ist ja seit 25 oder 30 Jahren sehr emotional geprägt. Wir haben ideologische Grabenkämpfe bei der Beurteilung der Kernenergie und der Abfallproblematik sowie bei der Beurteilung von Fragen der externen Kosten und der Sicherheit. Das ist nichts Neues, zig Abstimmungen wurden mit diesen ideologischen Ansätzen durchgeführt - meistens gewannen die Kernenergiebefürworter. Tatsache ist aber auch, dass wir seit dem Moratorium, seit Tschernobyl, kein Kernkraftwerk mehr gebaut und diese Diskussion tunlichst vermieden haben. Wir wussten nämlich genau, dass die Diskussion eine schwierige ist und dass die Situation immer dramatischer würde, je näher man dem Tag käme, an dem man entscheiden müsste, ob die alten durch neue Kernkraftwerke zu ersetzen seien. Wenn Fukushima nicht passiert wäre, hätten wir im Bundesrat zu den drei Gesuchen, die immer noch hängig sind, wohl im nächsten Jahr Stellung nehmen müssen. Wahrscheinlich hätte der Bundesrat gesagt: Okay, wir sagen zu einem Gesuch Ja und ersetzen eines der auslaufenden Modelle mit einem neuen AKW der bestehenden Generation. Auch in diesem Fall wäre die Diskussion emotional gewesen, auch in diesem Fall hätten sich ideologische Welten gestritten, auch in diesem Fall wäre es zu einer Volksabstimmung gekommen.

Wir haben jetzt also eine ähnliche Situation. Der Bundesrat hat einen Entscheid gefällt; wir werden eine referendumsfähige Vorlage erarbeiten. Man kann selbstverständlich das Referendum ergreifen und das Volk um seine Meinung bitten. Was ist denn der Unterschied zu einer Verfassungsabstimmung, Herr Büttiker? Auch der Entscheid für den Bau eines Ersatzkernkraftwerkes wäre nicht als Verfassungsbestimmung, sondern als normale referendumsfähige Vorlage dahergekommen, die man bekämpfen kann, wie sich das in einem demokratischen Staat gehört. Wir legen jetzt nichts anderes vor, einfach mit dem Antrag, die bestehenden AKW nicht zu ersetzen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind und sagen, Sie wollten einen Ersatz, dann können Sie selbstverständlich das Referendum ergreifen und das Volk und die Standortkantone - diese werden sich ja auch dazu äussern - um ihre Meinung bitten. Wo also ist der Unterschied zwischen Fall 1 und Fall 2? Demokratiepolitisch gesehen gibt es für mich keinen Unterschied. Das Referendum kann kommen, so oder so, wie üblich.

Was sich geändert hat - und das war für den Bundesrat eine massive Änderung -, ist die Beurteilung des Restrisikos, der Umstand, dass in einem Hochtechnologieland wie Japan so etwas tatsächlich eingetreten ist. Man kann sagen, dass Japan weniger gut darauf vorbereitet gewesen sei und dass Fehler passiert seien; man kennt die Details heute noch nicht. Nichtsdestotrotz können Sie ein Restrisiko nie ausschliessen, nie, auch wenn Sie es auf 10 000 Jahre berechnen. Wir sind im Bundesrat aufgrund der heute verfügbaren Technologien zum Schluss gekommen, dass wir es nicht verantworten wollen, jetzt - jetzt! - in einen Ersatz bzw. in die heutige Generation zu investieren. Wir können das verantworten, was wir haben; es soll weiter sicher sein. Aber uns jetzt mit denselben Risiken nochmals für vierzig, fünfzig oder sechzig Jahre binden, das wollen wir nicht!

Frau Ständerätin Diener hat auf die volkswirtschaftliche Seite hingewiesen. Nur schon das Projekt in Finnland, es ist ja das einzige in Europa, hat von der Planung bis zur Realisierung doppelt so hohe Investitionskosten zur Folge gehabt als geplant - vor Fukushima, by the way. Die Investitionskosten für neue Kernkraftwerke werden zweifellos höher sein - und damit eben auch die Produktionskosten pro [PAGE 970] Kilowattstunde. Das ist ein Faktum. Man kann nun raten, wo man in fünfzehn oder zwanzig Jahren sein wird; niemand von uns weiss es, aber dass die Kosten höher sein werden als heute und dass damit die Kernenergie einen gewichtigen strategischen und volkswirtschaftlichen Vorteil verliert, das steht fest.

Wir profitieren auch heute noch von günstiger Kernenergie, auch Kantone, die angeblich nur erneuerbare Energie einkaufen. Dass sie das tun, stimmt ja schon physikalisch nicht; aber glauben Sie ruhig daran. Es ist eine Tatsache, dass wir alle heute von günstigem Nuklearstrom profitieren. Der Bundesrat und ich sind froh, dass wir das noch ein paar Jahre lang tun können, denn heute sind die neuen erneuerbaren Energien noch nicht marktfähig. Sie sind noch nicht auf einem Preisniveau, das es uns erlauben würde zu sagen: Es ist kein Problem, man kann ohne Konsequenzen für die Strompreise und die Versorgungssicherheit einfach aussteigen. Ich bin froh, dass im Nationalrat und auch in Ihrem Rat niemand mehr die Grundposition eingenommen hat, wir sollten sofort aussteigen, ein Ersatz sei völlig problemlos zu beschaffen. Das zu sagen hiesse, Sand in die Augen zu streuen.

Auf der einen Seite ist die volkswirtschaftliche Situation, die Preissituation, bei der Kernenergie - bei der wir ja keine Vollkostenrechnung haben -, ein Faktor, der sich verschlechtert. Auf der anderen Seite - damit kommen wir zu den erneuerbaren Energien - ist der Anteil dieser erneuerbaren Energien an der Stromgewinnung heute praktisch inexistent; das wurde gesagt. Obschon der Bundesrat 2007 Effizienz und erneuerbare Energien als starke Pfeiler der Energiepolitik bezeichnet hat und auch in den Kantonen einiges gefördert worden ist, ist diese Technologie in der Schweiz noch nicht weit verbreitet. Im Vergleich dazu haben in diesem Jahr in Deutschland die erneuerbaren Energien - zugegeben, dort erreichen die Subventionen ein Ausmass, wie ich es für unser Land nicht möchte - einen Anteil von 30 Prozent erreicht. In Österreich werden 71 Prozent der Stromproduktion aus Wasserkraft gewonnen und 11 Prozent aus neuen erneuerbaren Energien. Die sind zehnmal besser als wir! Das kann doch nicht sein! Österreich hat ziemlich ähnliche Strukturen wie wir. Offenbar war es hier in der Schweiz bisher nicht nötig, da wir genügend Strom aus eigener Produktion zu günstigen Preisen hatten, sodass sich niemand entsprechend anstrengen musste. Zudem war auch kein Markt da, der gegen den günstigen Nuklearstrom auch nur eine Chance gehabt hätte; das wird auch noch eine Weile so sein. Wir stehen nun aber in einer Phase, in welcher wir zu entscheiden haben, ob wir weiterhin rund 11 Milliarden Franken pro Werk investieren wollen oder ob wir dazu Nein sagen, weil wir uns jetzt auf den Weg machen wollen, um aufzuholen, was die Schweiz in den Neunzigerjahren verpasst hat. Darum geht es.

Frau Ständerätin Forster hat gesagt, es bestehe kein Handlungsbedarf, die heutigen Bedingungen müssten nicht geändert werden. Das stimmt eben gerade nicht! Gemäss geltendem Kernenergiegesetz ist es jederzeit möglich, ein Rahmenbewilligungsgesuch für eine Kernkraftanlage einzureichen. Diese Gesetzesbestimmung besteht weiterhin, sodass jederzeit ein Betreiber zusätzlich zu den bestehenden Werken - die Gesuche sind nicht zurückgezogen worden - ein neues Gesuch einreichen kann. Sie alle haben sich ja praktisch unisono geäussert, dass man in den nächsten zwanzig, dreissig Jahren nicht bauen werde. Dann wäre das also nur toter Buchstabe im Gesetz; der ganze Artikel liesse aber weiterhin die Möglichkeit offen, obschon alle sagen, es passiere nichts. Ich habe selten ein Gesetz gesehen, das nur aus toten Buchstaben besteht. Dass die Möglichkeit besteht, ein Gesuch zu stellen, heisst, dass ein Investor ein solches jederzeit einreichen darf. Wenn Sie als Gesetzgeber das nicht mehr wollen, müssen Sie auch die Möglichkeit, ein Gesuch zu stellen, für eine unbestimmte Zeit streichen.

Jetzt kommen wir eigentlich zu des Pudels Kern. Wenn wir nicht wissen, was die Zukunft bringt, wenn aufgrund von Risiken Abklärungen nötig sind, haben wir in der Politik verschiedene Möglichkeiten:

1. Man kann zu einem Moratorium greifen und sagen: Irgendwann, vielleicht in zehn Jahren, wissen wir mehr. Wir legen nun mal einen Marschhalt ein, lassen Forschung und Entwicklung arbeiten, und dann kommen wir darauf zurück. Das hat man z. B. nach Tschernobyl und auch bei der Gentechnologie gemacht. Es gab ein Moratorium - vom Volk abgesegnet - und man sagte, dass die Risikoforschung intensiviert werden solle. Dann sollte entschieden werden, ob man das zulassen wolle oder nicht. Das Moratorium war das, was die politische Welt damals gewollt hat.

2. Es gibt die Möglichkeit, im Gesetz ein Verbot bzw. einen Verzicht zu verankern. Das haben wir etwa bei der Präimplantationsdiagnostik gemacht. Das war ein bewusster politischer Entscheid - das weiss Herr Gutzwiller sehr gut. Da hat man gesagt, diese Technologie wolle man nicht. Sie entwickle sich vielleicht weiter, die Gesellschaft habe vielleicht später eine andere Einstellung, andere Bedürfnisse. Das war damals aber ein bewusster Verzicht vonseiten der Politik.

Bei den Gaskraftwerken, von denen viele gesagt haben, dass sie sie nicht wollen, gibt es weder ein Verbot noch einen Verzicht. Ein solches Kraftwerk kann morgen mit einer Baubewilligung und mit einer Bewilligung des Bafu gebaut werden. Es gibt kein Technologieverbot für Gaskraftwerke. Sie bestimmen die Rahmenbedingungen für den Fall, dass ein Gaskraftwerk gebaut wird - was muss dann zu welchen Bedingungen kompensiert werden? -, aber es ist nirgends verboten, ein Gaskraftwerk zu bauen. Wenn Sie das gewollt hätten und immer noch wollten, müssten Sie das im Gesetz verankern. Der Gesetzgeber hat das bisher nicht gemacht, weil er gesagt hat, der Markt solle das bestimmen.

Die Energiepolitik des Bundesrates war nie Industriepolitik. Der Bundesrat hat immer die Bedürfnisse abgeklärt, er hat die Bedingungen für einzelne Technologieformen gesetzt, aber investiert wurde vonseiten der Privatwirtschaft. Wir schreiben niemandem vor, wo und wann er etwas bauen muss, Herr Ständerat Amstutz, das bestimmen weder Sie noch ich. Sie können als privater Investor selber Fotovoltaik fördern oder nicht, aber der Gesetzgeber und der Bundesrat können das nicht tun. Das bestimmt der Markt, und deshalb geht es am Schluss um Preise. Es geht um wettbewerbsfähige Preise beim Strom und darum, wie hoch die Fördergelder sind, die wir einsetzen; es geht darum, Energiequellen, die eben jetzt noch nicht wettbewerbsfähig sind, zu fördern. Die Frage ist: Wie viel ist uns das wert, wie lange und mit welchen Mitteln soll gefördert werden?

Die kostendeckende Einspeisevergütung ist ein Fördermodell. Sie haben bestimmt, wie viele Rappen Sie dafür einsetzen. Wir haben die Gebäudeprogramme auf der Effizienzseite, wir haben Steueranreize und sehr viele Massnahmen auf kantonaler Ebene. Das ist unser Instrumentarium, das wir heute mehr oder weniger haben. Jetzt wird es dann darum gehen zu beurteilen, ob das reicht, wo wir justieren müssen, wo wir mehr tun müssen, damit der Anteil der erneuerbaren Energien und die Effizienz gesteigert werden können.

Herr Ständerat Amstutz, ich bin mit Ihnen nicht einverstanden, wenn Sie sagen, das Ganze sei überstürzt und spekulativ; das war ein ziemlich verunglimpfender Rundumschlag von Ihnen. Mit Verlaub, wir haben wochen- und monatelang daran gearbeitet. Sie können zwar sagen, der Bundesrat sei irgendwie nicht weise genug, aber immerhin hat die ETH - eine der Top-Universitäten der Welt - sowohl die Strategie untersucht und gesagt, dass sie verhalte, als auch die technologischen Potenziale gleich beurteilt wie die Experten des Bundes - ja, in vielen Bereichen sogar noch optimistischer. Bei den volkswirtschaftlichen Auswirkungen waren wir ebenfalls konservativer. Wenn Sie sich mit der ETH anlegen wollen, ist das Ihre Sache. Ich glaube aber schon, dass wir als Politikerinnen und Politiker bei der Beurteilung von solchen Fragen der Wissenschaft vertrauen sollten.

Ich komme zu weiteren Ihrer Äusserungen und möchte vorausschicken, dass ich glaube, dass die Fragen schwierig zu beantworten sind. Die Planung einer neuen Energiestrategie erfordert enorme Anstrengungen auf allen Ebenen, beim Bund, bei den Kantonen, bei den Strombetreibern und bei [PAGE 971] der Wirtschaft. Es braucht einen Plan; wir arbeiten daran. Sie alle werden sich dazu äussern können; wir alle werden einen Beitrag leisten müssen. Man kann diese Arbeiten mit der Mentalität angehen: "Das geht nicht, das ist unmöglich; ich glaube nicht daran, diese Zahlen will ich zuerst sehen, ich will Karten sehen, ich will Pläne sehen." Oder man kann an eine solche Herausforderung mit der Haltung gehen: "Es ist schwierig, es ist ambitiös, aber machen wir uns auf den Weg."

Ich erlebe seit dem bundesrätlichen Entscheid täglich in Begegnungen mit Bürgerinnen und Bürgern, was dieser an positiver Energie ausgelöst hat. Ich war am Montag bei vier Bauernfamilien, die sich zusammengetan und eine riesige Scheune mit der neusten Fotovoltaiktechnik bestückt haben. Das ist teuer, noch zu teuer, aber das Vorhaben ist vollkommen ohne staatliche Subvention finanziert worden. Die Scheune liegt im Bernbiet, Herr Ständerat Amstutz, Sie sollten einmal hingehen. Mit dieser Technik werden unzählige Haushalte versorgt; es ist noch zu teuer, aber die Kosten werden sinken. Nur schon seit der Installation der Anlage wurde die Effizienz um 10 Prozent gesteigert, und die Preise sinken.

Gestern hat die Regierung des Kantons Obwalden eine neue Energiestrategie vorgestellt. Die Wasserkraft wird vermehrt gefördert; Herr Ständerat Hess ist vielleicht auch involviert. Das Gleiche gilt für den Holzbereich - jawohl, ich kenne das. Es läuft sehr viel. Unzählige Kantone, Regionen und Einzelpersonen sind im Aufbruch begriffen. Nehmen Sie das wahr, glauben Sie daran! Es wird nicht jedes Projekt klug sein, und auch nicht jedes wird realisiert werden können. Aber wenn die Elite dieses Landes alles für unmöglich hält, alles schlechtredet und weiter in der Mentalität "Wir glauben nicht daran" verharrt, leistet Sie diesem Land einen Bärendienst. Wir brauchen Aufbruchstimmung, wir brauchen Willen, wir brauchen den Glauben, dass es möglich ist, und wir brauchen Unterstützung für die vielen Projekte, die jetzt wirklich im Tun sind. Daran messen wir uns dann in zwanzig, dreissig Jahren, daran können wir auch dieses Land und seinen künftigen Erfolg messen. Machen wir uns doch wirklich auf diesen Weg!

Zur Situation betreffend Verfassung, Herr Büttiker, habe ich gesagt, das Bundesamt für Justiz sei grundsätzlich der Meinung, es brauche keine Verfassungsänderung. Aus politischen Überlegungen kann man anderer Meinung sein. Wir sind klar der Auffassung, dass die Artikel 89 und 90 der Bundesverfassung genügen, weil der Bundesrat ja kein Verbot ausspricht; das Bundesamt für Justiz hat eben vor allem das Verbot im Auge gehabt; politisch kann man anderer Meinung sein. Aber ich verspreche Ihnen, wir lassen die Frage sicher nochmals eingehend prüfen. Wir müssen je nach Fördermittel sowieso prüfen, ob die Verfassungsgrundlage reicht oder ob wir andere Instrumente suchen müssen. Sie können versichert sein, dass es mir wichtig ist, dass sich hier keine juristischen Fehlläufe entwickeln.

Herr Gutzwiller, die Verwaltung hat selbstverständlich mitgeholfen bei der Definition, was eine neue Generation von Kernkraftwerken sein könnte. Wir haben uns bei Ihren Kolleginnen und Kollegen der Wissenschaft, bei ETH und PSI, erkundigt. Es war relativ klar. Es gibt auch eine internationale Gruppe, bei der das Ensi dabei ist: die Scientific Group of Fourth Generation. Ich kann diese Frage nicht beantworten. Frau Forster hat zu Recht gesagt, dass das nicht die Politik bestimmen kann. Ich denke, am Anfang der Erarbeitung dieses veränderten Motionstextes stand die Einsicht, dass wir uns eigentlich alle einig sind, dass wir offen dafür sein müssen, was die Zukunft bringt, dass wir offen sein müssen, was die Forschung und die Technologie betrifft. Denn wir wissen nicht, ob sich zum Beispiel in dreissig Jahren die Geothermie durchgesetzt haben wird. Wenn das St. Galler Projekt Erfolg hat, kann es durchaus sein, dass das für die Energieproduktion der Schweiz schon die halbe Miete ist, denn es ginge dabei auch um Regelenergie. Wir wissen nicht, ob das Projekt zum Erfolg führt. Wir wissen nicht, ob man bei der Kernfusion, an der man zwar schon seit vierzig Jahren forscht, in den nächsten dreissig Jahren zu einem Durchbruch kommt - ich weiss es auch nicht.

Ich war im Juli extra am MIT in Boston und habe dort mit Herrn Professor Aebischer von der EPFL eine Beurteilung vorgenommen. Auch dort hat man mir gesagt - das waren kompetente Forscherinnen und Forscher -: Durchbruch bei der Kernfusion in den nächsten zwanzig Jahren, nada! Und was die Zeit danach betrifft, hängt es auch von der Höhe der Mittel ab, die die Forscher erhalten. Das hat mich erst recht in meiner Haltung bestärkt. Was wir sicher wissen, ist, dass es in den nächsten zwanzig, vielleicht sogar dreissig Jahren keine neuen Kernanlagen geben wird. Deshalb ist der Weg des Bundesrates richtig. Der Bundesrat gibt ein klares Signal und zeichnet für die Investoren einen klaren Weg vor. Wir gehen diesen Weg, mit Offenheit in Bezug auf das, was sich mit der Technologie in der Zukunft erreichen lässt. Wenn dann das Parlament und unsere Gesellschaft sagen, das oder jenes sei es nun, ist es relativ leicht, ein Gesetz anzupassen. Wir würden dann das Gesetz ändern und es so konzipieren, dass es mit dem in Einklang steht, was auf dem Markt vorhanden ist - mit weniger Risiken und vernünftigen Kosten.

Frau Ständerätin Fetz, der Bundesrat will nach wie vor keine festen Lebensdauern für die bestehenden AKW. Sicherheit ist das oberste Gebot. Wir mussten mal mit fünfzig Jahren rechnen, weil wir einen Plan hatten. Ich habe aber schon mehrfach betont: Vielleicht sind es bei dem einen drei oder fünf Jahre weniger und beim anderen fünfzehn Jahre mehr; das bestimmen die Sicherheitsanforderungen und eben nicht die Politik.

Herr Janjak, das mit den Abfällen ist eine mühselige Geschichte, da haben Sie völlig Recht: Niemand - niemand! - fühlt sich zuständig. Frau Ständerätin Egerszegi hat zu Recht gesagt, dass der Kanton Aargau auf diesem Zwischenlager sitze, und ich befürchte, dass das Zwischenlager noch ziemlich lange ein Zwischenlager bleiben wird. Wir treten jetzt dann in eine neue Phase des Sachplanes zur Entsorgung radioaktiver Abfälle ein, in der mögliche Standortregionen evaluiert werden. Es ist ein partizipatives Verfahren, und es hilft uns natürlich nicht, wenn jede Regierung von vornherein sagt, sie möchte in ihrem Kanton kein Endlager. Wir sind alle verantwortlich - alle! Dass man dieses Problem nicht lösen kann, ist wirklich kein Ruhmesblatt für dieses Land. Es ist auch kein Ruhmesblatt, dass man immer noch hört, man solle die Abfälle im Ausland entsorgen. Das wäre meines Erachtens nicht fair. Wir sind für das, was wir entsorgen müssen, schon selber zuständig. Ich bin guten Mutes, dass diese partizipativen Verfahren und jetzt auch der Entscheid, dass mindestens auf absehbare Zeit keine neuen Mengen an Abfall hinzukommen, diesen Prozess positiv beeinflussen.

An die Linke gerichtet Folgendes: Es geht natürlich heute auch nicht mehr, einfach zu sagen, zuerst müsse die Frage der Entsorgung gelöst werden. Da müssen Sie jetzt wahrscheinlich auch Hand bieten zu Lösungen - was ich Ihnen aber auch zutraue.

Zu Frau Ständerätin Forster: Der Bundesrat will in der Forschung engagiert bleiben. Wir haben immer gesagt, wir hätten ein Interesse an der Sicherheit der bestehenden Anlagen, und es gibt aus der Kernenergieforschung immer auch sogenannte Nebenprodukte wie medizinische Erkenntnisse. Das soll nicht verhindert werden, selbstverständlich nicht! Wenn es bei neuen Reaktortechniken zu einem Durchbruch käme, müsste das, wie gesagt, zuerst in einem Land erprobt sein. Erst dann kann man es problemlos auch in der Schweiz anwenden.

Zu Herrn Ständerat Brändli: Die Gesuche für neue Kernkraftwerke sind bis heute nicht zurückgezogen worden. Aber weil kein Anspruch auf eine Bewilligung besteht, sind wir klar der Meinung, dass keine Entschädigungen geschuldet werden. Im Falle Kaiseraugst war das komplett anders: Damals bestand eine Bewilligung, und damit wurde der Bund entschädigungspflichtig. Das war eine andere Ausgangslage als jetzt, wo Kraftwerke in einem [PAGE 972] Gesuchsverfahren stehen und die Bewilligungen nicht erteilt worden sind.

Verschiedene Ratsmitglieder haben gesagt, sie möchten, dass die Schweiz möglichst unabhängig vom Ausland sei. Ich muss einfach auf Folgendes hinweisen: Wenn wir von Energie sprechen, sind wir zu 80 Prozent vom Ausland abhängig. Unabhängiger werden war ja seit 2007 die Strategie des Bundesrates: Wir haben im Bereich Öl und Treibstoffe seit den Fünfzigerjahren eine Auslandabhängigkeit aufgebaut; da müssen wir uns anstrengen. Das wird uns auch beschäftigen. Es besteht die Tendenz zu einem höheren Stromverbrauch. Wenn wir fossile Energien ersetzen, Stichwort Elektromobil, Stichwort Wärmepumpen, reduzieren wir zwar unsere Auslandabhängigkeit und den Verbrauch fossiler Energie, aber gleichzeitig wird natürlich der Strombedarf anwachsen. Das sind ganz schwierige Schnittstellen, die wir in die Planung einbeziehen müssen.

Dabei geht es auch um Fragen der Klimapolitik. Wir haben klar gesagt, die Ziele der CO2-Politik seien nicht gefährdet. Wir wollen sie auch nicht gefährden; das ist im Rahmen der gesamten Energiepolitik anzustreben. Es muss weiterhin das Ziel bleiben, unsere Erdöl- und Treibstoffabhängigkeit zu reduzieren. Sie haben dazu ja selber Hand geboten, etwa bei den Neuwagenvorschriften, bei den Gebäudeprogrammen, bei allen Möglichkeiten, wo wir eben die Wärmeerzeugung vom Strom wegnehmen und gleichzeitig im Heizbereich andere Technologien als die Ölheizung der Vergangenheit suchen. Das ist kongruent, das geht auf. Aber das müssen wir miteinander im Gesamtkontext planen. Ich bin überzeugt, auch das schaffen wir.

Frau Ständerätin Egerszegi, in Frankreich wird kein Kernkraftwerk an der Grenze zur Schweiz geplant. Uns ist nichts dergleichen bekannt. Es wird ein Kernkraftwerk im Süden des Landes geplant, aber das betrifft die Schweiz nicht.

Vielleicht noch ein Vermerk zur internationalen Situation : Heute betreiben weltweit etwa 32 von 200 Staaten Kernanlagen. Der World Energy Outlook - ich habe ihn extra noch mitgenommen, damit ich Ihnen die richtigen Zahlen sage - hat Strategien für die Gegenwart, bis 2035 und bis 2050 entwickelt. Herr Ständerat Amstutz, es ist auch hier nicht etwa nur das Bundesamt für Energie, sondern es kümmern sich ganz viele Stellen um solche Szenarien und Strategien. Ich kann Ihnen das Dokument schicken, damit Sie es lesen können. Wenn Sie unter "Share of Energy Sources" den Nuklearanteil anschauen, dann sind wir aktuell nicht einmal bei 10 Prozent; 2035 ist praktisch identisch; im Gegensatz dazu nimmt - wie bei allen Forecasts - Öl ab, und Gas und die erneuerbaren Energien nehmen zu. Das ist die weltweite Tendenz. Sie täuschen sich, wenn Sie meinen, dass die Kernkraft irgendwo einen massiven Boom habe oder dass sie im ganzen Energiemix relevant wäre.

Auch wenn Staaten wie China mit ihrem riesigen Energiehunger die ganze Palette von möglichen Energiequellen ausschöpfen und Werke planen und auch bauen müssen: Nuklearenergie ist nicht das Zukunftsmodell, auch nach der Beurteilung der Internationalen Energieagentur nicht. Es war immer meine Überzeugung, und das haben einige von Ihnen auch gesagt, dass der Cleantech-Bereich in der Schweiz, wenn wir es geschickt anstellen, wirklich zu einem starken neuen Pfeiler der Volkswirtschaft werden kann - mit Technologien, welche die Prozesswärme nutzen. Über Mittag, zwischen Ihren beiden Ratssitzungen, waren Smart-Grid- und Smart-Metering-Experten bei mir. Da läuft vieles, bedenken Sie, Landis und Gyr gehört bereits zu den Weltmarktführern. Die Chancen, die sich hiermit eröffnen, unterschätzen wir alle noch ein wenig. Es wird nicht sofort sichtbar, denn auch das braucht Zeit und Planung. Aber wenn es uns gelingt, uns diesbezüglich durchzusetzen, machen wir für unsere Kinder und für den Standort Schweiz eine ganz gewaltige Investition in die Zukunft! Man muss nicht daran glauben, Sie können kritisch bleiben, aber wichtig ist: Machen wir uns jetzt auf den Weg!

Wir werden Ihnen das Gesetz selbstverständlich vorlegen. Dort beginnt dann die Feinarbeit, wenn Sie die Instrumente, die wir Ihnen vorschlagen, beurteilen. Das ist dann die eigentliche Knochenarbeit, an die Sie gewöhnt sind. Schenken Sie uns aber jetzt das Vertrauen, dass dies der richtige Weg ist! Versuchen Sie, ihn mit uns zusammen und mit allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern zu gehen. Dann sind wir verantwortungsbewusst, dann denken wir an die Zukunft!