Stadler Markus · Ständerat · 2011-09-22
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-22
Wortprotokoll
Das Urner Volk hat am 15. Mai dieses Jahres die Einreichung einer Standesinitiative für den Bau einer zweiten Röhre abgelehnt, damit einmal mehr seinen verkehrspolitischen Willen bekundet und zugunsten von Masshalten, Alpenschutz und Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene votiert. Auch wenn die beiden im Kanton Uri zur Abstimmung vorgelegten Varianten einer zweiten Röhre - in meinem Postulatstext sind das die Varianten X und Y - deutlich verworfen wurden, hat der Abstimmungskampf gezeigt, dass etliche Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürger besorgt sind über die drohenden Auswirkungen einer Sanierung des Strassentunnels auf Arbeitsplätze und Einkommen. Diese Sorge teilen wir sicherlich mit den Tessinern.
Von meinem Postulat erwarte ich mehrere Dinge. Einerseits will ich genügende Transparenz: erstens bezüglich der volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Sanierung, vor allem auf die Urner und Tessiner, wobei wir wissen, dass die Auswirkungen über diese zwei Kantone hinausgehen werden; zweitens bezüglich der rechtlichen Situation, der Frage also, wer über welche Fragen entscheidet. Andererseits erwarte ich eine Optimierung der bundesrätlichen Vorstellungen vom Dezember 2010; eine solche Optimierung ist nicht zuletzt im Interesse der besonders betroffenen Kantone.
Wir wissen, grosse Bau- und Sanierungsstellen haben stets gewisse Beeinträchtigungen zur Folge. Das ist grundsätzlich zu akzeptieren. Nur geht es hier um eine besondere Grössenordnung. Seit Einführung des NFA ist die Nationalstrasse Sache des Bundes. Es ist also Aufgabe des Bundesrates, die Beeinträchtigungen möglichst klein zu halten. Dabei bin ich mir bewusst, dass es bei der anstehenden Entscheidung nicht einfach um absolute Beeinträchtigungen, sondern auch um relative Beeinträchtigungen geht, also um den Vergleich zwischen den realistischerweise vorliegenden Varianten und ihren Auswirkungen. Diese Varianten habe ich im Postulatstext genannt. Weitere sind, wenigstens mir, in der Zwischenzeit nicht bekannt geworden.
Um die wirtschaftlichen Folgen für die Kantone Uri und Tessin möglichst klein zu halten, das hat bei uns der [PAGE 897] Abstimmungskampf gezeigt, muss eine dauernde Schliessung der ersten Röhre während zwei bis drei Jahren verhindert werden. Favorisiert wird eine Variante, die die zu sanierende Röhre jeweils in den Sommermonaten dem Verkehr öffnet; in meinem Postulatstext ist dies die Variante Z, welche gleichzeitig eine Untervariante des Bundesrates ist. Wie gesagt, die Vor- und Nachteile einer Sanierungsvariante zeigen sich insbesondere im Vergleich, auch darum, weil es die Variante "nichts tun" bzw. "nicht sanieren" nicht gibt. Dieser Vergleich soll die gesamten wichtigen Konsequenzen bzw. Differenzen darstellen, mit anderen Worten: die grossen Linien der Begründung für die vom Bundesrat zu wählende bzw. zu beantragende Variante. Der Bundesrat ist aufgefordert, dabei sinnvolle Optimierungen zugunsten der betroffenen Kantone aufzuzeigen. Es sind dies nicht nur Tessin und Uri, sondern auch etliche andere, zum Beispiel Graubünden, Wallis, Zürich und Aargau.
Mit dieser volkswirtschaftlichen Betrachtung verbindet sich die rechtliche. Wer sich mit der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels näher befasst, erkennt rasch einmal: Wer dem Bau einer zweiten Röhre für die Sanierung zustimmt, nimmt in Kauf, dass dieser Tunnel früher oder später voll genutzt werden wird und dass die Sanierungsabsicht letztlich also mit hoher Wahrscheinlichkeit eine strategische verkehrspolitische Änderung zur Folge hat. Das heisst, den Tunnel zuerst bauen und dann, je nach offener oder heimlicher Absicht, ihn hoffentlich nicht, ihn möglicherweise bzw. ihn hoffentlich vierspurig nutzen.
Die vielfältigen Beziehungen zur und Verhandlungen mit der EU würden sich nach einem Entscheid für eine zweite Röhre sofort verändern. Der Druck auf die Strasse würde grösser, der Druck auf die Verlagerung kleiner. Der bisher harzig angegangene Weg der Verlagerungspolitik würde mit zusätzlichem Harz verklebt.
Es ist deshalb von Bedeutung zu wissen, wie sich der Bundesrat die Entscheidungsschritte bei der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels vorstellt, das heisst im Klartext, ob der Bundesrat im Falle des Baus einer zweiten Röhre die Absicht hat, diese ohne eigentliches Mittun des Parlamentes zu beschliessen und diesen Beschluss über die eigene Organisation oder via Public Private Partnership umzusetzen.
Nach Professor Philippe Mastronardi bräuchte es für den Bau einer zweiten Röhre zumindest eine vorgängige Änderung des Strassentransitverkehrsgesetzes.
Angesichts der baulich-finanziellen Grösse und der nationalen und internationalen Brisanz des Vorhabens ist es gerechtfertigt, dass erstens die unmittelbar und besonders betroffenen Kantone vorgängig erfahren, welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Bundesrat von der Sanierung erwartet und welche Optimierungsmassnahmen sich der Bundesrat vorstellt, und dass zweitens das Parlament erfährt, wer gemäss bundesrätlicher Vorstellung bei dieser Sanierung über welche Verfahren entscheiden wird.
Soweit sich die Fragen der ständerätlichen KVF mit meinen decken und deren Beantwortung öffentlich gemacht werden wird, erwarte ich selbstverständlich keinen zusätzlichen Bericht. So weit meine Fragen darüber hinaus gehen, halte ich an meinem Postulat fest. Es geht hier schliesslich nicht um ein Detail, es geht um eine lange verkehrspolitische Geschichte, die zu einer guten Fortsetzung gebracht werden sollte.
Ich bitte Sie um Annahme meines Postulates.