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Bieri Peter · Ständerat · 2011-09-22

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2011-09-22

Wortprotokoll

Vorerst möchte ich doch mit einiger Genugtuung vermerken, dass die SiK unseres Rates meinen Anträgen zu Ziffer II und IIter zugestimmt hat; das hat mich gefreut.

Eine Pattsituation ergab sich bei Ziffer IIbis. Ich möchte Ihnen erklären, weshalb das Konzept der Minderheit, die ich anführe, das zweckmässigere ist: Es wählt ein offenes Vorgehen und verbaut sich nichts, da es sich auf keine zukünftige Lösung festlegt, weder mit Fakten noch mit irgendwelchen nicht erhärteten Zahlen. Darf ich einleitend daran erinnern, dass Kollege Stähelin - immerhin ehemaliger Präsident der Finanzkommission - bei der ersten Besprechung dieser Vorlage zu Recht angemahnt hat, keine Zahlen, bei denen wir keine genauen Kenntnisse haben, in den Bundesbeschluss zu schreiben; das gehe so nicht. Daran haben wir uns bei Ziffer II Buchstabe c gehalten. Und daran sollten wir uns auch hier halten, zumal weder die Frage der Flugzeugbeschaffung noch diejenige des Betrags für die Schliessung der Ausrüstungslücken auch nur einigermassen geklärt ist. Selbst das VBS schreibt in seinen Zusatzberichten, dass die Schätzgenauigkeit bei den jeweiligen Kosten im oberen zweistelligen Millionenbereich liegen könnte. Mit anderen Worten: Wir sind hier auf einem Planungsstand, der es als angebracht erscheinen lässt, keine Zahlen in einen Bundesbeschluss zu schreiben, die noch massiv variieren können.

Mein Antrag beinhaltet Folgendes: Ich möchte die Schliessung von Ausrüstungslücken gemäss Ziffer II Buchstabe b über die ordentliche Finanzierung geregelt haben, so, wie es in Ziffer II Buchstabe c geregelt ist. Warum?

Wir wissen ja noch gar nicht, wie die neue Armee überhaupt aussehen wird und welche Lücken effektiv geschlossen [PAGE 881] werden müssen. Bei unserem ersten Beschluss ist der Betrag mehr als doppelt so hoch wie im Konzept des Nationalrates, weil dort eine spürbare Verschiebung der Armeeaufgaben stattfinden würde. Da diese Ausrüstungslücken ohnehin über die Rüstungsprogramme zu schliessen wären, ist es sinnvoll, die Schliessung dort vorzusehen und die Finanzierung ebenfalls. Es wird dann Sache des Bundesrates sein, uns in den ordentlichen Rüstungsprogrammen vorzuschlagen, zu welchem Zeitpunkt und wie die Lücken geschlossen werden sollen. In diesem Punkt, bei der Integration der Schliessung der Ausrüstungslücken, schliesse ich mich mit meiner Minderheit dem Konzept des Nationalrates an, ohne dabei den Begriff "Ausrüstungslücken" speziell zu erwähnen. Zu Recht, meine ich, denn ich bin nicht der Ansicht, dass man solche Rüstungsvorhaben finanzrechtlich von den übrigen Rüstungsausgaben abkoppeln soll.

Was nun die Flugzeuge betrifft, so sollten wir auf den Pfad des Bundesrates zurückkehren, der im Armeebericht auf Seite 8944 festhält, dass aufgrund der Finanzlage des Bundes und der allgemeinen Prioritäten der Zeitpunkt der Beschaffung bis spätestens 2015 zu verschieben sei. Wie der Bundesrat halte ich mit meinem Antrag an der Beschaffung fest; diese soll jedoch zu einem Zeitpunkt und mit einem Vorgehen erfolgen, die zulassen, die Finanzierung vorher wirklich sauber zu regeln. Ich habe denn auch den Vorsteher des VBS in der SiK gefragt, wann die Finanzierungsbotschaft dem Parlament unterbreitet werden müsse, damit eine Bestellung ab 2015 und eine Beschaffung gegen Ende des Jahrzehntes möglich seien. Aufgrund seiner Meinungsäusserung habe ich dann das Jahr 2012 eingesetzt. Weggelassen habe ich zudem, wie eingangs erwähnt, die Stückzahlen und Beträge. Beides würde uns ohnehin nur binden, denn niemand kann heute sagen, dass es dereinst exakt 22 Flugzeuge sein werden. Dies hängt unter anderem auch von der Fähigkeit des gewählten Typs ab.

Noch viel weniger rechtfertigt es sich, hier einen Betrag hinzuschreiben. Beim ersten Mal hat die Kommission mit der gar grossen Kelle angerichtet und einen Betrag von maximal 5 Milliarden Franken vorgeschlagen. Am Montag meinte man dann ziemlich locker, man könne ja aufgrund der Währungssituation aus der Fünf eine Vier machen - der Unterschied beträgt eine Milliarde. Das zeigt doch, wie ungenau und nichtssagend solche Zahlen sind. Als Mitglied der Finanzkommission ist mir plus/minus eine Milliarde Franken nicht einfach egal.

Nur kurz zur Währungssituation: Ich habe mich beim Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung kundig gemacht. Er hat mir Folgendes gesagt: Erstens sei die Lösung des Nationalrates schlicht nicht finanzierbar. Zweitens brauche es einige Jahre Vorlaufzeit, damit man Geld ansammeln und dieses dann verwenden könne, wenn man das Flugzeug über eine Sonderfinanzierung kaufen wolle. Deshalb braucht es hier keine Eile, und noch viel weniger muss man in diesem Moment Zahlen und Beträge festlegen; zumal der Wechselkurs, der dereinst für den Kauf gelten wird, im Zeitpunkt der Vertragsabschliessung feststehen wird. Niemand von uns kann heute sagen, wie 2015 der Wechselkurs des Euro in etwa sein wird.

Mein Minderheitsantrag beinhaltet also Folgendes: Erstens regelt er die generelle Ausrüstung der Armee korrekt nach unserem finanzpolitischen Gebaren und integral in den ordentlichen Rüstungsprogrammen. Er nennt aber keine Zahl, weil man die Zahl zurzeit nicht kennt. Zweitens stehe ich zu einem Flugzeugkauf, aber zu einem Zeitpunkt, in dem die Finanzierung gesichert ist. Ich verausgabe mich jedoch nicht mit Zahlen und Beträgen, die im Moment niemand exakt beziffern kann. Damit bleibe ich in dieser Frage auf der bundesrätlichen Linie.

Ich möchte Sie bitten, dieser finanzpolitisch sauberen und im Ablauf durchdachten Lösung zuzustimmen.