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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2011-12-06

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-06

Wortprotokoll

Es gibt verschiedene regulatorische Möglichkeiten, um die Energieeffizienz von serienmässig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten zu steigern. Im Energiegesetz wurde bisher primär der Weg einer freiwilligen Vereinbarung mit den [PAGE 1901] betroffenen Produzenten über die Erreichung von Verbrauchszielwerten beschritten. Erst nach einer Phase des eigentlichen Misserfolgs, d. h., nachdem die freiwilligen Vereinbarungen nicht zum Ziel geführt hatten, konnte man in der Schweiz Verbrauchsvorschriften erlassen. Dieser zweistufige Prozess führte in der Vergangenheit zu jahrelangen Verzögerungen bei der breiten Anwendung des besten Effizienzstandards. Das ist eine unbefriedigende Situation und ungenügend, weil eine Marktvolumenvergrösserung mit ineffizienten Geräten nicht einer zukunftsfähigen Energiepolitik entspricht.

Ebenso muss festgehalten werden, dass insbesondere im EU-Binnenmarkt mit dem Setzen von Minimalstandards gearbeitet wird, d. h., es wird nur noch mit Zielvereinbarungen gearbeitet, wenn damit die Effizienzziele schneller erreicht werden können. Nachdem die EU bereits im Jahre 2005 die Vollzugsstrategie geändert hatte, forderte die UREK unseres Rates im Jahre 2007, dass der Bundesrat als zielführendere Möglichkeit der Effizienzpolitik die Kompetenz bekommen müsse, direkt Mindestanforderungen oder Mindeststandards zu setzen.

Der Bundesrat soll also gesetzlich die Kompetenz erhalten, die besten erhältlichen Technologien als Standard festzulegen. Dabei wird es primär darum gehen, im grösseren EU-Markt existierende Effizienzvorschriften zügig zu übernehmen. Der neue Artikel 8 des Energiegesetzes ermöglicht somit den direkten Erlass von Effizienzvorschriften durch den Bundesrat. Damit können technologisch erkennbare Effizienzpotenziale schneller erschlossen und schneller umgesetzt werden. Es handelt sich zudem um eine Effizienzsteigerung im Vollzug und um eine Optimierung des Aufwandes der Verwaltung.

Der Ständerat hat die hier beantragte Änderung des Energiegesetzes positiv gewürdigt und einstimmig angenommen.

In der UREK Ihres Rates wurde vonseiten der SVP-Fraktion ein Nichteintretensantrag gestellt und das Festlegen von hoheitlichen Mindeststandards im Energiebereich als ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit taxiert. Diese Minderheitsposition steht auch heute zur Entscheidung an. Die Kommission Ihres Rates empfiehlt Ihnen aber mit 18 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten.

In der Detailberatung prüfte die Kommission zusätzlich, ob neben der Verbesserung der Effizienzpolitik gleichzeitig auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien vorgenommen werden sollte. Insbesondere erörterte Ihre Kommission eine Übergangslösung zum sogenannten Deckel der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) und zur Entlastung der energieintensiven Betriebe. Schlussendlich wurden keine konkreten Gesetzesänderungen debattiert, weil die Datenlage ungenügend war und zu einer solchen KEV-Übergangslösung keine Vernehmlassung stattgefunden hatte. Die Verwaltung wurde aber von der Kommission beauftragt, bis im Januar des nächsten Jahres die Möglichkeiten einer KEV-Anpassung zu prüfen und entsprechende Vorarbeiten für die Kommission durchzuführen.

Die UREK-NR beantragt Ihnen daher mit 16 zu 9 Stimmen gemäss Gesamtabstimmung, die Änderung des Energiegesetzes unverändert anzunehmen.