Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2011-12-06
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-06
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, auf den Bundesbeschluss zum Uno-Feuerwaffenprotokoll nicht einzutreten und auch in Bezug auf die Änderung des Waffengesetzes Nichteintreten zu beschliessen; es stehen hier ja zwei Entwürfe zur Diskussion.
Nachdem wir vor zwei Jahren das Waffengesetz revidiert haben und in der Zwischenzeit auch eine Initiative zur Einschränkung unseres freiheitlichen Waffenrechts von der Bevölkerung klar abgelehnt wurde, soll nun hier mithilfe eines Uno-Protokolls das Waffengesetz wieder korrigiert werden, es soll wieder etwas mehr eingebaut werden. Man findet immer wieder etwas, um doch noch Korrekturen einzubringen, denen einmal nicht zugestimmt wurde. Es ist auch nicht zu verstehen, warum ein Abkommen, das seit 2001 besteht und für die Schweiz 2006 in Kraft getreten ist, dem Parlament nach der zwischenzeitlichen Revision des Waffengesetzes vorgelegt wird. Man hätte das bereits im Rahmen der grossen Revision des Waffengesetzes tun können, umso mehr, als Auswirkungen auf das Gewerbe und auf Privatpersonen die Folge dieses Beschlusses sind. Es wird ausgeführt, das sei nicht so gravierend. Man kann es aber drehen und wenden, wie man will: Angesagt ist mehr Bürokratie ohne eigentlichen Sicherheitsgewinn für unser Land. Den Interessen der internationalen Sicherheit kann mit der bestehenden, heutigen Gesetzgebung Rechnung getragen werden. Es ist nicht so, dass man nun diese internationale Zusammenarbeit, die in diesem Business natürlich notwendig ist, einfach ablehnt. Die bestehende Gesetzgebung genügt aber durchaus. Diejenigen Elemente, die hier noch zur Diskussion stehen, können auch in der Verordnung eingebracht werden, damit das, was nötig ist, verbessert werden kann.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass keines unserer Nachbarländer diesem Protokoll beigetreten ist. Offensichtlich genügen die Schengen-Verträge in diesem Bereich. Ansonsten gibt es eigentlich keine Erklärung, warum diese Staaten, die uns nahestehen, auf den Beitritt verzichten. Die Interessen der internationalen Sicherheit sind für diese Staaten offensichtlich genügend gewahrt. Warum sollte das, frage ich, nicht auch für uns Gültigkeit haben?
Wenn man die Auswirkungen dieses Protokolls etwas genauer anschaut, stellt man vor allem fest, dass im ersten Beschluss, der zur Diskussion steht, Massnahmen wie die Registrierung oder die Markierung der Waffen die Folge sind und dass die Zusammenarbeit verstärkt werden soll. Das führt fast natürlich und selbstverständlich zu mehr Personal und hat auch hier eine Ausdehnung zur Folge. In der zweiten Vorlage ist ja vorgesehen, dass die Daten über die Abgabe der persönlichen Waffe für Armeeangehörige, wenn sie aus dem Militärdienst ausscheiden, nicht fünf Jahre aufbewahrt werden sollen, sondern dass die Frist auf zwanzig Jahre ausgedehnt werden soll. Sie sehen: Wichtig ist der Bürokratiegewinn bei dieser ganzen Übung. Ein Sicherheitsgewinn ist schlicht und einfach nicht feststellbar.
Darum bitte ich Sie, beiden Entwürfen die Zustimmung zu verweigern, das heisst, gar nicht auf sie einzutreten.