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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-06

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-06

Wortprotokoll

Wenn man illegale Waffenströme aufdecken will, dann ist das nur möglich, wenn man den Transfer jeder einzelnen Feuerwaffe nachvollziehen kann. Um illegalen Waffenhandel geht es in den beiden Vorlagen, die Sie heute Morgen beraten. Der illegale Waffenhandel hat weltweit enorme Dimensionen angenommen und verursacht unendliches Leid. Man geht davon aus, dass auf diesem Weg jedes Jahr mehrere Hunderttausend Menschen getötet werden.

In diesem Uno-Feuerwaffenprotokoll, in der Vorlage 1, geht es darum, den Transfer jeder einzelnen Feuerwaffe nachvollziehen zu können. Dazu ist Folgendes vorgesehen: Erstens müssen Feuerwaffen markiert und registriert werden. Zweitens muss der Weg, den eine Feuerwaffe genommen hat, über eine Ein- und Ausfuhrbewilligung eruiert werden können. Drittens müssen nichtmarkierte Feuerwaffen, die nicht zurückverfolgt werden können, beschlagnahmt und definitiv eingezogen werden. Das sind die Massnahmen, die das Uno-Feuerwaffenprotokoll vorsieht.

Ich möchte weniger auf die Grundzüge der Vorlage eingehen; diese sind Ihnen bereits von den Kommissionssprechern vorgestellt worden. Ich möchte dafür auf ein paar Punkte eingehen, die jetzt zu dieser Vorlage kritisch genannt worden sind und die auch zum Antrag auf Nichteintreten geführt haben. Es wurde die Kritik geäussert, dass unsere Nachbarstaaten dem Uno-Feuerwaffenprotokoll noch nicht beigetreten seien. Es wurde auch vermutet, dass es vor allem mehr Bürokratie und weniger echten Sicherheitsgewinn gebe. Man hat zudem gefragt, ob auch Schweizer Grenzwächter auf eine Waffentragbewilligung im Ausland verzichten können, wenn wir unsererseits für ausländische Grenzwächter darauf verzichten. Die Frage ist also, ob die Praxis auf Gegenrecht beruhen wird. Ich gehe gerne auf diese Kritikpunkte ein.

Zur Frage der Nachbarstaaten: Das Uno-Feuerwaffenprotokoll, das wurde bereits gesagt, hat aktuell 79 Vertragsstaaten. Die Schweiz hat den Inhalt des Uno-Feuerwaffenprotokolls im Rahmen einer Schengen-Weiterentwicklung bereits weitgehend umgesetzt. Auch das Europäische Parlament hat die in der EG-Waffenrichtlinie noch nicht aufgenommenen Forderungen mittlerweile umgesetzt, und in der Folge werden jetzt auch die EU-Staaten dem Uno-Feuerwaffenprotokoll beitreten können. Die Zahl der Vertragsstaaten wird sich somit wesentlich vergrössern, inklusive unserer Nachbarstaaten.

Worin liegt der Sicherheitsgewinn gegenüber dem Verwaltungsaufwand? Das ist sicher eine berechtigte, eine wichtige Frage. Mit der lückenlosen Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen können wir verhindern, dass Waffen in die Illegalität verschwinden. Die Forderungen beider Vorlagen ergänzen die heutigen Kontrollmöglichkeiten und harmonisieren sie mit denjenigen unserer ausländischen Partnerbehörden, und das ist ein echter Sicherheitsgewinn.

Zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen wird neu eine Datenbank über die Markierung von Feuerwaffen zur Rückverfolgbarkeit geschaffen, und darin werden alle Markierungsangaben, Angaben über die Hersteller und Lieferanten sowie die Angaben der Einfuhrbewilligungen erfasst. Auch damit verbessern wir die Rückverfolgbarkeit und damit auch die Sicherheit. Ich möchte hier aber explizit Folgendes betonen: Nicht erfasst werden die Besitzer der Feuerwaffen. Es soll also kein zentrales Waffenregister eingeführt werden, wie das die gescheiterte Waffen-Initiative verlangt hatte. Das sollte man nicht verwechseln.

Der Verwaltungsaufwand für die Rückverfolgbarkeit von Waffen mit der neuen Datenbank ist gegenüber dem Sicherheitsgewinn durchaus vertretbar.

Noch zum Uno-Rückverfolgungsinstrument, der anderen Vorlage: Das Uno-Rückverfolgungsinstrument hat die gleiche Zielsetzung wie das Uno-Feuerwaffenprotokoll, ergänzt dieses aber in technischen Fragen. Zusammen mit den [PAGE 1916] weiteren Anpassungen des Waffengesetzes bildet es die Vorlage 2.

Ich komme noch auf die Frage des Gegenrechtes zu sprechen, weil diese Frage auch heute Morgen in Ihrem Rat angesprochen worden ist. Laut Vorlage 2 sollen ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grenzschutzbehörde Frontex für gemeinsame Einsätze in der Schweiz ausdrücklich von der Bewilligungspflicht betreffend das Tragen von Feuerwaffen befreit werden. Grundsätzlich ist es den Schengen-Staaten überlassen, ob sie bei diesen Einsätzen eine Waffentragbewilligung für ausländische Grenzschutzbeamte verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Herkunftsstaat eine solche verlangt oder nicht; insoweit besteht also kein Gegenrecht. Tatsächlich fordern heute einige Staaten weiterhin eine zusätzliche Bewilligung, andere aber nicht.

Eine Waffentragbewilligung bedeutet zusätzlichen, unnötigen Verwaltungsaufwand, und zwar unnötig aus folgenden Gründen: Der von den beteiligten Staaten gemeinsam erstellte Einsatzbefehl legt bereits die Mittel und Modalitäten des Einsatzes fest. Darunter fällt auch die Frage der Mitnahme und des Einsatzes von Waffen. Das Waffentragen wird also im Rahmen einer gemeinsamen Einsatzplanung geregelt. Damit können die Bewilligungsvoraussetzungen als erfüllt betrachtet werden, und folglich kann auf eine Erteilung der Waffentragbewilligung ohne Verlust an Sicherheit verzichtet werden. Für die Kantone würde die Bewilligung zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, auf die Vorlagen zur Umsetzung des Uno-Feuerwaffenprotokolls und des Uno-Rückverfolgungsinstrumentes einzutreten. Wir haben mit diesen beiden Vorlagen einen Sicherheitsgewinn. Es sind Vorlagen, die seit langer Zeit bereits vorgesehen waren. Ich bitte Sie, diesen zusätzlichen, diesen abschliessenden Schritt auch im Hinblick auf eine echte und bessere Bekämpfung des illegalen Waffenhandels zu unterstützen und den Nichteintretensantrag abzulehnen.