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Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2001-06-07

Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-07

Wortprotokoll

Gewalt in der Partnerschaft und in der Familie ist alltäglich. Allerdings bleiben Gewalttäter leider noch allzu oft unbehelligt, weil Misshandlungen, Schläge, Drohungen, Würgen, sexueller Missbrauch, Bedrohungen mit Waffen, Verbot von Aussenkontakten und Psychoterror noch immer als privates Unglück statt als gesellschaftliches Gewalt- und Sicherheitsproblem behandelt werden. Die Folgen haben in den allermeisten Fällen die Frauen und ihre Kinder zu tragen. Sie sind es, die die gemeinsame Wohnung in Richtung Frauenhaus verlassen oder bei Freundinnen und Verwandten Schutz suchen müssen. Rund 1000 Frauen suchen jährlich in Frauenhäusern Schutz vor gewalttätigen Übergriffen ihrer Partner. Ebenso viele müssen abgewiesen werden, weil es zu wenig Plätze gibt.

Statistiken zeigen, dass eine von fünf Frauen in der Partnerschaft Gewalt erfahren hat. Man kann sich fragen, welche Rolle die Polizei bei der häuslichen Gewalt spielt. Die Polizei kann zwar Gewalttäter sofort festnehmen, muss sie aber je nach kantonalen Bestimmungen nach 24 Stunden wieder freilassen. Diese geringen Handlungsmöglichkeiten sind für alle Beteiligten unbefriedigend. So beschränken sich viele Polizisten auf eine Art vermittelnde Sozialarbeit, anstatt gegen den Täter vorzugehen. Die Freilassung der Täter nach gerade nur 24 Stunden ist für die Familie und die Partnerinnen in der Regel höchst bedrohlich. Man kann sich gut vorstellen, dass der Täter den Aufenthalt in der Zelle als Kränkung und als Demütigung empfindet und dass sich die Gewaltspirale in den eigenen vier Wänden dann weiterdreht. Das sind die bitteren Alltagsrealitäten. Sie zeigen, dass der Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern lückenhaft und die gesetzlichen Bestimmungen völlig unbefriedigend sind.

Mit meiner Parlamentarischen Initiative verlange ich nun wirksame Schutzmassnahmen. Im Zivilrecht soll ein Wegweisungs-, Betretungs-, Quartier- und Annäherungsverbot verankert werden. So soll es dem Täter verboten sein, die gemeinsame Wohnung für eine bestimmte Zeit - je nach Fall einige Tage oder Wochen - zu betreten. Der Täter darf auch nicht an den Arbeitsplatz der Frau gehen, und er muss die Schule der Kinder meiden. Die neue Norm muss für den Täter ernsthafte Konsequenzen haben.

Schutzmassnahmen dieser Form haben sich international als sehr wirkungsvoll erwiesen. Österreich hat bereits 1997 als erstes Land ein Ausweisungsgebot und Rückkehrverbot in seinem Zivilgesetz verankert. Die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz sind durchaus positiv. In Deutschland sollen Täter per Gesetz bis zu sieben Tage ausgegrenzt werden.

Die Schweiz spielt aber auch hier eine Vorreiterrolle. In den Städten Basel, Zürich und Bern bestehen seit wenigen Jahren so genannte "runde Tische", an denen die Polizei, die Justiz, Frauenhausmitarbeitende, Sozialarbeitende sowie Politiker und Politikerinnen konkrete Massnahmen gegen [PAGE 616] häusliche Gewalt erarbeiten. Der Kanton St. Gallen ändert sein Polizeigesetz und will Täter präventiv in Haft nehmen.

Gerade auch diese Kreise fordern zur Unterstützung ihrer schwierigen Arbeit eine Gewaltschutznorm - eben jene, die meine Parlamentarische Initiative verlangt - im Zivilrecht. Dass dringend Handlungsbedarf besteht, können Sie aus dem Brief ersehen, mit dem sieben Frauenorganisationen und Pro Familia aufrufen, die Parlamentarische Initiative zu unterstützen. Es sind dies die "alliance F", die "Arbeitsgemeinschaft Frauen 2001", die Dachorganisation der Frauenhäuser, der Evangelische Frauenbund der Schweiz, die Interessengemeinschaft "Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt", der Schweizerische Katholische Frauenbund und die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten. Sie alle haben Erfahrungen mit den grausamen, vor allem auch seelischen Wunden von Gewaltopfern.

Ich bitte Sie daher, auch wenn die Stunde spät ist und Sie müde sind, meiner Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.