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Freysinger Oskar · Nationalrat · 2011-12-06

Freysinger Oskar · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-06

Wortprotokoll

Ein wahrhaft historischer Tag: In der Kommission haben die Vertreter der SVP-Fraktion mit einer Ausnahme einer parlamentarischen Initiative von Frau Leutenegger Oberholzer zugestimmt. Ich weiss nicht, ob ich das in den letzten acht Jahren mal erlebt habe - jetzt ist es wahr geworden!

Es geht um das Urheberrechtsgesetz, das die Initiantin ändern möchte, und zwar möchte sie die Entschädigungspolitik der Verwertungsgesellschaften dahingehend ändern, dass nicht überzogene Beträge ausbezahlt werden. Um das zu regeln, möchte die Initiantin, dass sich diese Entschädigungen an den Entschädigungen der Bundesverwaltung orientieren. Die Verwertungsgesellschaften haben im Grunde genommen eine einzige Aufgabe: Sie kassieren Geld ein und haben das Geld weiterzuverteilen. Dafür müssen sie in der Tat irgendwelche Verwaltungskosten aufwenden, das ist in Ordnung; der grosse Rest, der grösstmögliche Rest sollte aber eigentlich an die Künstler, Autoren usw. ausbezahlt werden - deshalb sind die beiden heutigen Berichterstatter selber auch Buchautoren.

Es geht nicht an, dass bei den Verwertungsgesellschaften plötzlich Löhne ausbezahlt werden, die sogar den Lohn des Bundesanwaltes bei Weitem übersteigen, so zum Beispiel bei der Suisa 357 000 Franken oder bei Pro Litteris 308 000 Franken usw. Wenn man das mit den Löhnen der hohen Bundesangestellten im Kulturbereich vergleicht, bemerkt man, dass bei den Verwertungsgesellschaften viel höhere Löhne bezahlt werden, wobei das Risiko in diesem Geschäftsbereich quasi null ist. Es geht ja nur um Umverteilung von Geldern, und es ist durchaus nicht mit dem Privatbereich vergleichbar, denn es geht ja nicht um irgendwelche marktorientierten Tätigkeiten mit Konkurrenz usw. Die Verantwortung ist also gering, es ist ein eigentlicher Verteilmechanismus. Braucht es da Löhne von 357 000 Franken? Eine solche Umverteilung könnte sogar ich noch in die Wege leiten, obwohl ich in diesem Bereich keine spezielle Erfahrung habe.

Es stimmt, dass diese Gesellschaften theoretisch frei sind, ihre Entschädigungspolitik den erforderlichen Anforderungen anzupassen. Diese Anpassungen werden in der Praxis aber nicht vorgenommen; sie sind in der Vergangenheit nicht erfolgt. Deshalb ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass durch die Anpassung des Urheberrechtsgesetzes eine gewisse Dezenz gewährleistet werden könnte.

Die Gegner, also die Minderheit, haben zwei Argumente vorgebracht. Das erste Argument ist die Autonomie dieser Verwertungsgesellschaften. Ich meine, diese Autonomie könnte man doch leicht einschränken und die Löhne auf ein akzeptables Niveau beschränken. Und dann kommt als Zweites - was hier Herr Fluri vorhin auch wieder vorgebracht hat - der Autoritätsbeweis: Der Ständerat habe das ja abgelehnt und diese und jene Persönlichkeit sei dagegen gewesen. Der Autoritätsbeweis ist in solchen Belangen meines Erachtens von geringem Wert.

Aus diesen Gründen - damit diese Löhne ein akzeptables Niveau erreichen, damit mehr Geld denen zugutekommt, die es eigentlich wirklich verdienen, nämlich den Künstlern, den [PAGE 1931] Kreativen - empfiehlt Ihnen die Kommission mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dieser Initiative Folge zu geben.