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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2011-12-06

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-12-06

Wortprotokoll

Die Grünen unterstützen den Antrag der Mehrheit und bitten Sie, diese Vorlage zu unterstützen und Artikel 190 der Bundesverfassung aufzuheben. Das ist Artikel 113 Absatz 3 der früheren Bundesverfassung.

Ich möchte dem Kommissionssprecher Recht geben. Heute ist ein historischer Moment. Seit Jahren wird in der Schweiz um die Einführung oder um die Komplettierung der Verfassungsgerichtsbarkeit gekämpft, und heute haben wir die Chance, dieses Ziel zu realisieren oder ihm jedenfalls einen entscheidenden Schritt näher zu kommen. Es passt gut, wenn wir das heute tun, nicht in Zusammenhang mit dem "Samichlaus", aber wir haben ja gestern gerade auf die Verfassung geschworen und gelobt, die Verfassung zu respektieren, die Verfassung einzuhalten. Und heute können wir einen entscheidenden Schritt zum Schutze unserer Verfassung tun. Genau darum geht es bei dieser Vorlage. Wir wollen unsere Verfassung und unsere verfassungsmässigen Rechte vor Unbill, vor Verfassungswidrigkeiten und vor verfassungswidriger Verletzung schützen, und sei es auch nur vor verfassungswidriger Verletzung durch Nachlässigkeit.

Die Verfassung ist unser höchstes Gesetz. Daher wird sie eben, wie das Herr Fluri in seiner Frage angetönt hat, in einem qualifizierten Verfahren beschlossen. Nicht nur das Volksmehr, auch das Ständemehr ist nötig. Wir haben auch das obligatorische Verfassungsreferendum, nicht nur ein fakultatives wie bei den Bundesgesetzen. Daher verstehe ich nicht, weshalb immer wieder der Widerspruch zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit und Demokratie beschworen wird. Das Gegenteil ist wahr, Herr Schwander, das Gegenteil ist wahr! Verfassungsgerichtsbarkeit und Demokratie widersprechen sich nicht.

Soll die Verfassung geschützt werden, so muss sie eben auch gegen ihr widersprechende Erlasse durchgesetzt werden. Sowenig eine Verordnung verfassungswidrig sein darf, so wenig darf ein Bundesgesetz gegen unsere Bundesverfassung verstossen. Wir müssen unsere demokratisch legitimierte Verfassung schützen, gegen Verfassungsverletzungen durch die Verwaltung, aber auch durch uns selber. Wir haben ja die Verfassungsgerichtsbarkeit unbestrittenermassen für kantonale Erlasse, für das ganze Verordnungsrecht, nur für die Bundesgesetze fehlt sie uns noch. Die Kommissionssprecherin hat die ganze Historie aufgerollt.

Es wurde auch ausgeführt, wie die Verfassungsgerichtsbarkeit wirkt. Ich möchte dazu nur noch zwei Punkte ergänzen.

1. Wissen Sie eigentlich, wie wir heute die Verfassungsmässigkeit von Bundesgesetzen sicherstellen? Wir haben diese Aufgabe eigentlich weitgehend an das Bundesamt für Justiz delegiert, das im Gesetzgebungsverfahren über die Verfassungsmässigkeit zu wachen hat. Nichts gegen das Bundesamt für Justiz, aber stufengerecht ist diese Regelung nicht. Ich habe hier drin noch selten gehört, dass wir wirklich über die Verfassungsmässigkeit einzelner Bestimmungen diskutiert oder gerungen hätten. Sie wissen ja, wie wir gelegentlich im Gesetzgebungsverfahren mit Einwänden umgehen.

2. Es wurde auch bereits ausgeführt: Die Verfassungsgerichtsbarkeit soll auch etwas Ordnung in den Grundrechtsschutz bringen. Mir geht es aber auch noch um etwas anderes. Auch der Föderalismus, auch der föderalistische Staatsaufbau ist in unserer Bundesverfassung geordnet, er macht eigentlich fast den Hauptteil unserer Verfassung aus, jedenfalls volumenmässig. Ich sage das durchaus selbstkritisch: Das Parlament ist ein schlechter Hüter der Verfassung und der verfassungsmässigen Ordnung, wenn es den Föderalismus angeht. Wenn uns unser Föderalismus etwas wert ist, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass er nicht ausgehöhlt wird. Dafür braucht es ein System von "checks and balances", wie es unser System prägt, und diese "checks and balances" sichern wir uns mit der Verfassungsgerichtsbarkeit. Natürlich können diese "checks and balances" auch mal in die eine oder die andere Richtung ausschlagen, das liegt in der Natur der Sache. Aber wir behalten ja die Kontrolle in der Hand, wir können unsere Verfassung - und dies demokratisch - den Bedürfnissen anpassen, wenn wir glauben, die Sache entgleite uns.

Kein Gericht kann aufgrund anderer Grundlagen entscheiden als aufgrund der Grundlagen, die wir hier drin im demokratischen Prozess beschliessen. Das ist eben der Unterschied in der Rechtsfindung, wenn wir hier drin ein Gesetz schaffen oder wenn ein Gericht die Verfassung auslegen muss. Wir hier drin sind frei darin, wie wir unsere Gesetze gestalten wollen. Gerichte sind immer an das Recht und an die Verfassung gebunden. Gerichte sind in ihrer Rechtsfindung, in der Rechtsgestaltung eben gerade nicht frei. Es ist daher kurzsichtig, aufgrund einer kurzfristigen Lagebeurteilung von Fall zu Fall auf die Verfassungsgerichtsbarkeit zu verzichten.

Noch einmal ein Wort zu den Gerichten: Es sind selbstverständlich nicht die Gerichte, welche die Normenhierarchie festlegen. Vielmehr gilt die Normenhierarchie unverändert [PAGE 1921] für alle Rechtsunterworfenen, für alle Rechtsanwendenden. Das ist so wie überall in der Gesetzgebung. Das Kaufrecht wird ja auch nicht in erster Linie durch die Gerichte angewendet. Das Kaufrecht wird in erster Linie durch uns alle tagtäglich angewendet. Erst im Streitfall und in letzter Linie entscheiden dann die Gerichte. Das betrifft dann allerdings nur die allerwenigsten Streitfälle.

Wenn wir dieser Vorlage zustimmen, ändern wir nicht in erster Linie die Kompetenzen der Gerichte, sondern wir ordnen die Hierarchie unserer Normen und geben unserer Bundesverfassung den ihr zustehenden Rang. Beweisen Sie die Leistungsfähigkeit unseres neuen Parlamentes, stimmen Sie heute dieser Vorlage zur Aufhebung von Artikel 190 der Bundesverfassung zu. Sie beenden damit eine langjährige Baustelle unseres Rechtssystems.