Amherd Viola · Nationalrat · 2011-12-06
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-06
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates schlägt im Rahmen der parlamentarischen Initiativen Studer Heiner und Müller-Hemmi die Aufhebung von Artikel 190 der Bundesverfassung vor. Artikel 190 der Bundesverfassung regelt die Anwendbarkeit der Bundesgesetze und des Völkerrechts. Er hält fest, dass Bundesgesetze und Völkerrecht auch dann angewendet werden müssen, wenn sie der Bundesverfassung, unserem Grundgesetz, widersprechen.
Der Vorschlag der Kommission, die Aufhebung von Artikel 190 der Bundesverfassung, will erreichen, dass Bundesgesetze im konkreten Fall vorfrageweise auf ihre Übereinstimmung mit der Bundesverfassung geprüft werden können, analog dazu, wie es heute bei bundesrechtlichen Verordnungen in Bezug auf das übergeordnete Recht der Fall ist. Am Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht bei der Rechtsanwendung will die Kommission mit der Aufhebung von Artikel 190 der Bundesverfassung hingegen nichts ändern.
Für eine Erweiterung der Verfassungsgerichtsbarkeit sprechen insbesondere folgende zwei Gründe:
1. Inhaltlich geht Artikel 190 der Bundesverfassung auf die Bundesverfassung von 1874 zurück. Seither hat sich das Schwergewicht der Gesetzgebung von den Kantonen zum Bund verlagert. Der Ausschluss der Bundesgesetze von der Verfassungsgerichtsbarkeit schränkt heute den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger in einem Masse ein, das nicht gerechtfertigt ist und historisch gesehen nicht so gewollt war.
2. Das Bundesgericht muss heute schon, gestützt auf die EMRK, den durch die Konvention gewährleisteten Menschenrechten den Vorrang gegenüber den Bundesgesetzen einräumen. Diese Praxis hat zur Konsequenz, dass die Durchsetzbarkeit von Grundrechten der Bundesverfassung verschieden ist, je nachdem, ob die Ansprüche in der EMRK enthalten sind oder nicht. Das entspricht einer eigentlichen Abwertung unserer eigenen Bundesverfassung.
Ein Teil unserer Fraktion befürchtet dagegen eine zu grosse Einflussnahme der Justiz auf die Politik und auf die Volksrechte, weshalb er der Vorlage nicht zustimmt. Ein anderer Teil unserer Fraktion folgt der Argumentation der Kommission für Rechtsfragen und beantragt, der Kommission und dem Bundesrat zu folgen und der Aufhebung von Artikel 190 der Bundesverfassung zuzustimmen.