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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2011-12-06

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-06

Wortprotokoll

In der Präambel der Bundesverfassung ist zu lesen, dass sich das Schweizervolk und die Kantone eine Verfassung gegeben haben. Die Verfassung ist die Grundlage unseres Staates; sie ist die oberste Norm, die unseren Staat regiert. Sie sollte in einem Rechtsstaat und in einer Demokratie die Leitplanke sein, die das Volk dem Parlament gibt - dem ist aber in der Schweiz nicht so: Das Parlament kann Gesetze erlassen, die nicht mit der Verfassung konform sind, und solche verfassungswidrigen Gesetze sind verbindlich, das Bundesgericht kann sie nicht aufheben.

Das ist eine Situation, die nicht nur Juristinnen und Juristen stört, das ist auch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger unverständlich. Wie erklären Sie jemandem, der durch ein Gesetz beeinträchtigt wird, dass er seine verfassungsmässig gewährleisteten Rechte nicht durchsetzen kann? Wie erklären Sie einem betroffenen Bürger, dass sich das Parlament nicht an die Verfassung halten muss und in seine Rechte eingreifen darf? Genau solche Vorschriften machen es aus, dass die Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben: Die da oben in Bern können machen, was sie wollen.

Gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit wird immer wieder eingewendet, man wolle keinen Richterstaat. Ich muss Ihnen sagen: Ich verstehe dieses Argument nicht. Es kann nur von Leuten stammen, die die Aufgaben eines Gerichtes in einem Rechtsstaat nicht kennen oder nicht kennen wollen. Es ist ja nicht so, dass ein Verfassungsgericht in die Kompetenz des Gesetzgebers eingreifen könnte. Ein Verfassungsgericht hat einzig die Aufgabe, die verfassungsmässigen Rechte des Volkes zu wahren und dem Parlament dort Stopp zu sagen, wo es gegen die Spielregeln der Verfassung verstösst - nicht mehr und nicht weniger.

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Die SP setzt sich konsequent für den Schutz der verfassungsmässigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Das ist schlicht ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit. Deshalb befürworten wir dezidiert die Schaffung eines Verfassungsgerichtes. Der Entwurf, den die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates ausgearbeitet hat, ist ein äusserst moderater. Es wird kein neues Gericht geschaffen. Es wird einzig Artikel 190 der Bundesverfassung gestrichen, der die Überprüfung der Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit verhindert.

Ich möchte insbesondere die Mitteparteien CVP und FDP darauf hinweisen, dass wir zusammen mit ihnen diesen moderaten Entwurf gemacht haben und dass zum Beispiel alt Bundesrichter Nay, der politisch die Mitte vertritt, der selber jahrelang am Bundesgericht tätig war und sich zusammen mit ihnen immer wieder für Rechtsstaatlichkeit und für rechtsstaatliche Lösungen eingesetzt hat, diesen Entwurf dezidiert unterstützt. Deshalb möchte ich insbesondere die Mitteparteien dringend ersuchen, dem Antrag der Kommission für Rechtsfragen zuzustimmen.