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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-07

Wortprotokoll

Der Nationalrat ist vom Grundsatz abgewichen, dass Verpflichtungen ausschliesslich gemäss Nennwert zu bewerten sind. Er will auch eine Bewertung gemäss Ausgabe- und Übernahmebetrag ins Rechnungslegungsrecht aufnehmen. Der Ständerat hat in der Herbstsession einstimmig an der bundesrätlichen Version festgehalten, wonach Verpflichtungen stets nach dem Nennwert zu bewerten sind. Ihre Kommission ist am 14. Oktober dieses Jahres Ihrem Rat gefolgt und hat an der Differenz zum Ständerat festgehalten.

Im Bereich der Bewertungen ist es sehr wichtig, dass im Gesetz sehr klare Grundsätze verankert werden. Werden Obligationen unter ihrem Nennwert ausgegeben, so lässt sich dieser Vorgang auch mit dem Nennwertprinzip ohne Probleme erfassen. Es besteht folglich keine Notwendigkeit, vom Nennwertprinzip, das auch der Ständerat möchte, abzuweichen. Ich bitte Sie, daran zu denken, dass Sie die Revisionsschwellenwerte massiv erhöht haben. Verzichtet eine Rechtseinheit sogar auf die eingeschränkte Revision, findet keine offizielle externe Kontrolle der Bewertungen der Verbindlichkeiten mehr statt. Das ist keine gute Ausgangslage.

Ich bitte Sie deshalb, sich dem Ständerat anzuschliessen und somit dem Bundesrat zu folgen.