Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-12-07
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-07
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 961c muss der Lagebericht den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens oder des Konzerns am Ende des Geschäftsjahres unter Gesichtspunkten darstellen, die in der Jahresrechnung nicht zum Ausdruck kommen. Unstrittig sind die harten Fakten und Zahlen wie die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt, die Durchführung der Risikobeurteilung, die Bestellungs- und Auftragslage, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit sowie die aussergewöhnlichen Ereignisse. Sie sehen also, der Lagebericht als solcher ist nicht bestritten.
Bestritten ist hingegen Ziffer 6, wonach auch die Zukunftsaussichten darzustellen sind. Da Zukunftsaussichten gerade in volatilen wirtschaftlichen Zeiten, wie wir sie derzeit erleben, sehr schwierig festzuschreiben sind, gehören sie nach Meinung der Kommissionsmehrheit nicht in den Lagebericht; dies würde das Prozess- und Haftungsrisiko von schweizerischen Unternehmen unnötig erhöhen. Halten Sie sich als Beispiel die massive Aufwertung des Schweizerfrankens vor Augen: Vor einem Jahr hat wohl niemand damit gerechnet, dass dieser zur Jahresmitte fast die Parität mit dem Euro erreichen würde. Auch hat zu Jahresbeginn noch niemand die notwendige Intervention der Nationalbank vorausgesehen, die die Untergrenze zum Euro bei Fr. 1.20 festlegte. Es wäre deshalb unseriös und risikobehaftet, wenn wir von den Unternehmen verlangen würden, in ihrem Lagebericht auch die Zukunftsaussichten darzustellen. Zukunftsaussichten gehören deshalb in die Unternehmensstrategie, in Powerpoint-Präsentationen an Investorentagen oder an Medienkonferenzen, nicht aber aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe in den Lagebericht des Unternehmens.
Ich bitte Sie deshalb, der knappen Kommissionsmehrheit - die Kommission hat mit 14 zu 13 Stimmen entschieden - zu folgen.