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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-07

Wortprotokoll

In den vergangenen Jahren waren es ja gerade die übermässigen variablen Vergütungen, die zu Problemen geführt haben, vor allem deswegen, weil sie halt ein kurzfristiges Denken fördern und die Vergütungsempfänger das Eigeninteresse oft vor das Gesellschaftsinteresse gestellt haben.

Der indirekte Gegenvorschlag des Ständerates sieht jetzt eine entsprechende Bestimmung vor, um das Verhältnis zwischen der variablen und der festen Vergütung im Vergütungsreglement festzulegen; er verzichtet aber darauf, das maximal zulässige Verhältnis zwischen Grundvergütung und zusätzlicher Vergütung gesetzlich festzulegen. Er sagt einfach, das Verhältnis müsse festgelegt werden, macht aber keine materiellen Vorgaben. Der Verwaltungsrat erhält damit die Pflicht, dieses maximal zulässige Verhältnis im Vergütungsreglement festzulegen, und die Gesellschaft hat es dann in der Hand, eine ihren Verhältnissen angemessene Regelung einzuführen.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass dieser Ansatz sachgerecht ist und den Gesellschaften einen sehr grossen Handlungsspielraum belässt. Trotzdem erhalten die Aktionäre die Möglichkeit, gerade in diesem Bereich, der ja die nachhaltige Entwicklung eines Unternehmens massiv gefährden kann, Leitplanken zu setzen.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen, somit dem Ständerat zu folgen und bei der ursprünglichen Fassung des indirekten Gegenvorschlages zu bleiben.