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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-12

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, die drei Fragen zusammen zu beantworten, da sie in die gleiche Richtung zielen.

Zur ersten Frage: Die Vergabeprozesse der Alptransit Gotthard AG (ATG) wurden durch unabhängige Prüfinstanzen mehrfach kontrolliert. Der ATG wurde dabei eine hohe Professionalität bescheinigt. Die Vergabe der angesprochenen Kunststoff-Sickerrohre erfolgte durch die Baukonsortien und nicht durch die ATG. Es ist deshalb verständlich, dass die ATG nach dem Vorfall auf den Baustellen des Ceneri-Basistunnels die Kontrollen verschärft hat.

Zur zweiten Frage: Bis heute ist nachgewiesen, dass die Rohre teilweise auch Rezyklate enthalten. Die Rohre sind nicht eingebrochen, sondern haben beim Verlad Risse erhalten. Dass diese Risse mit der Materialzusammensetzung zusammenhängen, ist nicht erwiesen. Die Versuche bezüglich der langfristigen Haltbarkeit der Rohre dauern noch an. Die Resultate werden im Verlauf des Jahres 2012 verfügbar sein.

Mit "Sicherheitsniveau" ist die primäre Funktion der Rohre gemeint, die darin besteht, das Wasser abzuleiten. Die Tauglichkeit für diesen Gebrauch ist gewährleistet. Es besteht aktuell auch keine Gefahr, dass als Folge der Rohrqualität andere Funktionalitäten des Gotthard-Basistunnels tangiert sind.

Zur dritten Frage: Auf den sofortigen Ersatz der eingebauten Rohre wird verzichtet, weil dies technologisch nicht notwendig ist, da die Gebrauchstauglichkeit gegeben ist. Ein vorsorglicher Ersatz würde hohe Mehrkosten auslösen, die über die Mängelbehebung hinausgehen würden, und würde die Inbetriebnahme erheblich verzögern. Er wäre somit in jeder Hinsicht unverhältnismässig, auch wenn sich ergeben sollte, dass die Lebensdauer geringer ist als vereinbart.

Die Aussage, dass Kostenfolgen ausgeschlossen werden, bezieht sich auf die ATG. Es handelt sich um einen Haftungsfall der Lieferanten gegenüber den Baukonsortien und um die Haftung der Baukonsortien gegenüber der ATG als Vertreterin des Bundes. Da die Lebensdauer noch nicht geklärt ist, kann heute jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass früher saniert werden muss. Ob und wann dies der Fall sein wird, ist unklar. Deshalb können die Unterhaltskosten für die spätere Betreiberin, die SBB, noch nicht beziffert werden. Wenn die technischen Untersuchungen zur Lebensdauer vorliegen, sind allenfalls Rechtsmittel zu ergreifen.