Lexipedia

Schenker Silvia · Nationalrat · 2011-12-12

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-12

Wortprotokoll

Wer Ergänzungsleistungen bezieht, hat für die Mietkosten als Einzelperson 1100 Franken pro Monat zugut; für Zwei- oder Mehrpersonenhaushalte werden höchstens 1250 Franken pro Monat als Mietkosten akzeptiert. Muss die Wohnung rollstuhlgängig sein, können noch einmal bis zu 300 Franken pro Monat angerechnet werden. Diese Ansätze gelten seit 2001.

Je nachdem, wo die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen wohnen, reichen diese Ansätze bei Weitem nicht, um die effektiven Mietkosten zu decken. Mietkosten werden für die Betroffenen darum zu einer grossen Belastung, sie können sogar zur Armutsfalle werden. Wer in einer Wohnung lebt, die mehr als die eingangs erwähnten Ansätze kostet, muss die zusätzlichen Kosten von dem sowieso schon knappen Lebensbedarf absparen.

Senioren- und Behindertenorganisationen fordern darum schon länger, dass bei den Ergänzungsleistungen die Höchstgrenze für die Mietkosten den gestiegenen Mietpreisen angepasst und erhöht wird. Es wurden denn auch schon einige Vorstösse zu diesem Thema eingereicht. Eine Motion, die eine Anpassung verlangte, wurde zwar vom Bundesrat gutgeheissen, im Parlament jedoch bekämpft und dann unbehandelt abgeschrieben. Zuletzt wurde hier in der Herbstsession ein Vorstoss mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Einer der Vorstösse zu diesem Anliegen ist die vorliegende Standesinitiative Basel-Stadt. Im Ständerat hatte dieser Vorstoss keine Chance.

Ihre SGK hat das Thema an drei Sitzungen diskutiert. In der ersten Sitzung wurde die Verwaltung damit beauftragt, einen schon länger angekündigten Bericht zur Situation zu verfassen. In der zweiten Sitzung wurde auf der Grundlage dieses Berichtes diskutiert, wobei sich zeigte, dass eine Mehrheit der Kommission bereit war, das Problem anzupacken. Da die Standesinitiative Basel-Stadt zu detaillierte Forderungen stellt, wurde der Weg über eine Kommissionsmotion gewählt. Die Motion verlangt eine Anhebung der Mietzinsmaxima. Besonders berücksichtigt werden sollen Mehrpersonenhaushalte und auch regionale Mietzinsunterschiede. Der Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen hat nämlich aufgezeigt, dass nicht nur dringender Handlungsbedarf bei den Mietzinsmaxima besteht, sondern dass die Situation besonders prekär ist, wo mehrere Personen in einem Haushalt von Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezügern leben.

Weiter muss in der konkreten Vorlage ein Problem gelöst werden, das auftauchen würde, wenn die Mietzinsmaxima einfach angehoben würden. Es würden sich demnach eine Kostenverschiebung zulasten des Bundes und eine Entlastung der Kantone ergeben, die in diesem Ausmass nicht gewünscht werden.

Ihre Kommission hat die Motion mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen unterstützt. Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen und die Motion anzunehmen. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat entschieden, dass er die Kommissionsmotion annimmt.