Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-12-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-12-12
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 27 des Asylgesetzes verständigen sich die Kantone über die Verteilung der Asylsuchenden, wobei der Bundesrat nur dann eingreift, wenn die Kantone keine Einigung erzielen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Einrichtung von zusätzlichen dezentralen Unterkünften für Asylsuchende zeitlich befristet sein wird. Aus diesem Grund soll nicht der bestehende Verteilschlüssel angepasst, sondern ein Ausgleichsmodell gefunden werden, welches sämtliche Kantone zufriedenstellt. Ein solches Modell wird zurzeit erarbeitet und befindet sich bei der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren in Diskussion.
In der Zwischenzeit wird das Bestehen einer solchen befristeten Unterkunft berücksichtigt. Dabei wird bei der Zahl von Zuweisungen von Asylsuchenden so vorgegangen wie bei denjenigen Kantonen, auf deren Gebiet sich ein Empfangs- und Verfahrenszentrum des Bundes befindet.