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AB 1224

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-14

Wortprotokoll

Auch bei Artikel 4 werden keine grundsätzlichen Neuerungen eingeführt. Die Notwendigkeit dieser Bestimmung liegt im Folgenden: Es ist davon auszugehen, dass die Straftaten, die sich gegen den Staat Schweiz richten und im Ausland begangen werden, im fremden Staat nicht bestraft bzw. nicht verfolgt werden, weil dieser Staat gar keine entsprechende Strafnorm hat.