preparatory:AB 122431
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2011-12-12
Wortprotokoll
Die Kommissionsminderheit beantragt, den Kredit bei Position 704.A2310.0354, "Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer", um 47 000 Franken aufzustocken. Dieser Betrag ist nicht übermässig hoch, er würde das Budget sicher nicht über den Haufen werden. Der Antrag nimmt aber eine problematische Situation auf, die sich im Rahmen der Personenfreizügigkeit ergibt. Das Entsendegesetz soll im Wesentlichen Lohndumping verhindern. Wer in der Schweiz arbeitet, soll unabhängig von seiner Herkunft zu einem Schweizer Lohn arbeiten können. Dieses Ziel haben Bundesrat und Parlament immer unterstützt. Wir stellen jedoch fest, dass aus- und auch inländische Unternehmer sehr findig sind, wenn es darum geht, dieses Ziel zu torpedieren. Einer der Tricks ist der Einsatz von sogenannt scheinselbstständigen Arbeitskräften. Selbstständige sind von den Lohnschutzmassnahmen ausgenommen, Selbstausbeutung ist bei uns in Bezug auf sie erlaubt. Nicht erlaubt ist es dagegen, Personen als Selbstständigerwerbende zu deklarieren, denen schlussendlich aber Lohn ausbezahlt wird.
Wir haben gesehen, dass der Bundesrat eine Vorlage zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit in die Vernehmlassung gegeben hat. Auch sollen Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Arbeitgebern und für die Verletzung von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen eingeführt werden. Diese Verschärfungen unterstützen wir; sie sind nötig, das zeigen die Erfahrungen. An verschiedenen Orten wurden Stundenlöhne von Fr. 5.00 oder Fr. 7.50 bezahlt, was nun wirklich gar nichts mit den geltenden Vorschriften zu tun hat, denn die geltenden Vorschriften verlangen orts- und branchenübliche Löhne.
Die Erfahrungen zeigen aber auch ein wichtiges Problem, das in diesem Massnahmenpaket des Bundesrates nicht aufgenommen ist: Es ist die Situation, dass Aufträge von Unternehmen angenommen und gleich an sogenannte Unterakkordanten weitergegeben werden. Dieser Vorgang kann sich mehrmals wiederholen, oft verbunden mit Lohnsenkungen. Am Schluss übernimmt niemand die Verantwortung, und es kann niemand zur Verantwortung gezogen werden. In unseren Augen bräuchte es deshalb eine Neuregelung der Haftung. Wer einen Auftrag übernimmt, muss die Haftung dafür behalten, auch wenn er ihn weitergibt. Leider ist dazu in der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates nichts vorgesehen. Wir denken aber, dass auch diese erkannte Lücke geschlossen werden muss.
Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit müssen greifen. Wer in der Schweiz arbeitet, muss zu einem Schweizer Lohn arbeiten können. Kann dieses Prinzip nicht durchgesetzt werden, wird die Personenfreizügigkeit perspektivisch infrage gestellt; das will die grosse Mehrheit wohl kaum.
In diesem Sinne bitte ich darum, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.