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Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2001-06-07

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-07

Wortprotokoll

Es ist schon gesagt worden: Bei diesem Geschäft geht es um eine provisorische Betriebsbewilligung für das Automatencasino Mendrisio. Der Initiant, und mit ihm der Ständerat, will dem Casinobetreiber Mendrisio die Möglichkeit einräumen, bis zum Entscheid des Bundesrates über die definitive Erteilung der Spielkonzessionen die Tore, die beim Inkrafttreten des Spielbankengesetzes geschlossen werden mussten, nochmals zu öffnen, auch wenn das bloss für drei bis vier Monate ist.

Viel Lärm um nichts, könnte man sagen, läge damit aber nicht ganz im Ziel. Für ein Automatencasino lohnt sich die Aufnahme des Betriebs, selbst wenn es nur um Wochen geht. Gemäss Angaben von Fachleuten lässt sich mit einem einzigen Automaten an einem Standort wie Mendrisio im Jahr ein Nettoertrag von gut und gerne 300 000 Franken erwirtschaften. Bei diesen Spielanlagen fliessen nämlich 90 Prozent der Einsätze ins Unternehmen zurück, was notabene auch einiges über die Gewinnchancen der Spieler aussagt.

In Mendrisio stehen 150 solche Apparate. Die Rechnung ist einfach: Könnte das Casino Mendrisio seinen Betrieb auf den 1. Juli wieder aufnehmen, liessen sich bis Ende Oktober 16 Millionen Franken einspielen. Kein Pappenstiel also.

Der Ständerat hat das Geschäft in Lugano behandelt. Es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass er dabei dem Genius Loci erlegen ist. Wenn wir heute, zurück im Mutterhaus, so entscheiden, wie es Ihnen die Kommissionsmehrheit mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt, hat das nichts mit fehlender Verbundenheit mit dem Landesteil zu tun, der uns so viel Gastfreundschaft gewährte, sondern mit rechtsstaatlicher Verantwortlichkeit. Diese wollen wir auch gegenüber unseren Tessiner "compatriotes" wahrnehmen.

Es bringt auch den Tessinern nichts, wenn der Bund einem einzigen Spielbankenbetreiber eine Vorzugsbehandlung gewährt. Damit werden nämlich nicht nur Ungleichheiten gegenüber andern Kantonen geschaffen, sondern auch die lokalen Betreiber mit ungleichen Ellen gemessen. So sind beispielsweise die Kursäle Locarno und Lugano, die eine provisorische Bewilligung des Bundes erhalten haben, voll dem Spielbankengesetz unterstellt und mussten sich daher einem ausgedehnten Prüfungsverfahren unterziehen. Dazu gehört der Nachweis eines Sicherheitskonzepts gegen Geldwäscherei, aber auch die Erstellung eines Sozialkonzepts und die Gewährleistung der Umsetzung von Spielsperren. Zudem haben alle diese Betriebe dem Bund bis zu 40 Prozent ihres Bruttospielertrags als Spielbankenabgabe zu entrichten.

Diese kommt zum grössten Teil der AHV zugute. Im Fall von Mendrisio würde ein solches Prüfungsverfahren aus zeitlichen und rechtlichen Gründen entfallen, denn dieses Casino soll eine kantonale Insel werden, die ausschliesslich unter kantonaler Aufsicht steht und dem Bund nichts abliefern muss. Während also Locarno, Lugano, Interlaken, Schaffhausen, Biel usw. 30 bis 40 Prozent ihres Spielertrages an die öffentliche Hand abliefern, müsste Mendrisio wie während der Betriebszeit von Oktober 1997 bis März 2000 lediglich kantonale Gebühren bezahlen, die etwa 1 Prozent des Ertrags betragen, d. h. 30- bis 40-mal weniger als alle anderen Kursäle.

Im Falle von Mendrisio hätte eine Gutheissung aber auch politische Konsequenzen. Wenn das Parlament gewillt ist, [PAGE 613] für einen einzigen Casinobetrieb das Gesetz zu ändern, um ihm zu einer Bewilligung zu verhelfen, müsste sich doch künftig jeder abgewiesene Betreiber blöd vorkommen, wenn er einen ablehnenden Entscheid akzeptieren würde. Er würde sich ein Mitglied des Parlamentes anlachen, das ihm zu einer Bewilligung verhelfen würde - wie auch immer.

Mit der kürzlich erfolgten Vorselektionierung der hängigen Gesuche hat der Bundesrat demonstriert, dass er gewillt ist, die Kompetenz, die ihm per Gesetz übertragen worden ist, wahrzunehmen. Dass dabei 22 Bewerber aus dem Rennen schieden, ist Bestandteil der Spielregeln. Wenn im Gesetz steht, dass es nur eine beschränkte Anzahl von solchen Betrieben geben soll - etwa deren 20 für das ganze Land -, können einfach nicht alle 65 Bewerber zum Handkuss kommen.

Herisau gehört mit zu den Verlierern, aber es teilt sein Schicksal mit 21 anderen Bewerbern. Daraus den Schluss zu ziehen, dass die von uns aufgestellten Regeln falsch wären, fände ich äusserst problematisch. Wir haben im Spielbankengesetz festgelegt, dass die Konzessionen möglichst ausgewogen auf die Regionen verteilt werden sollen. Wir haben den Entscheid über die Erteilung der Konzessionen dem Bundesrat übertragen und auf die Einräumung eines Rechtsmittels verzichtet.

Dazu muss ich noch sagen: Weder in der Kommission für Rechtsfragen noch in einem der beiden Räte wurde je ein entsprechender Antrag gestellt oder auch nur die Frage debattiert, ob es richtig wäre, ein Rechtsmittel vorzusehen, denn es besteht ja kein Rechtsanspruch auf eine Konzession. Ich muss auch noch beifügen, dass laut Angaben der Eidgenössischen Spielbankenkommission die meisten Gesuchsteller, deren Gesuch in der ersten Runde abgewiesen wurde, diesen Entscheid akzeptiert haben; also bereit sind, sich den gesetzlichen Regeln zu unterstellen.

Ich denke, dass es unter diesen Umständen auch eine Frage der Selbstachtung ist, dass wir uns heute an das Gesetz, das wir selber erlassen haben, und an die entsprechenden Regeln halten und die Kompetenzteilung zwischen Bundesrat und Parlament respektieren.

Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen namens der Kommission für Rechtsfragen, auf diese Vorlage nicht einzutreten.