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Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-12-15

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-15

Wortprotokoll

Wir behandeln drei Vorstösse miteinander, nämlich zwei Standesinitiativen und die Motion 09.3158 von Kollege Luginbühl, die die Abschaffung von bedingten Geldstrafen und die Wiedereinführung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten fordert. Die Standesinitiative des Kantons Genf "Für eine wirksame Verfolgung der Kleinkriminalität" mit der Geschäftsnummer 08.322 verlangt, dass es wieder im Ermessen des Gerichtes liegen soll, welche Art von Strafe es auferlegen will. Die Standesinitiative des Kantons St. Gallen mit der Geschäftsnummer 09.318, "Anpassung des Strafrechts", fordert diese Anpassung des Strafrechts, um unter anderem Geldstrafen bei Gewalt- und Sexualdelikten auszuschliessen und die Regelung der Anwendbarkeit von kurzen bedingten Freiheitsstrafen zu lockern.

Unsere Kommission hat diese Vorstösse gemeinsam beraten und bezüglich der beiden Standesinitiativen den Beschluss gefasst, dem Ständerat zuzustimmen, nämlich die Behandlung der Standesinitiativen für voraussichtlich mehr als ein Jahr auszusetzen. Die Motion Luginbühl soll, so hat es die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, in einen Prüfungsauftrag umgewandelt werden. Die Revision des Allgemeinen Teiles des Strafgesetzbuches ist nämlich im Gange, das heisst, der Sanktionenkatalog wird überprüft. Der Bundesrat hat eine Botschaft in Auftrag gegeben, nachdem er am 12. Oktober 2011 von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen hatte.

2007 ist das neue Strafgesetzbuch in Kraft getreten, das unter anderem die Ablösung kurzer Freiheitsstrafen durch Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit vorsah. Generell und in der Praxis ist immer wieder Kritik laut geworden, und diese ist auch mit dem neuen Regime nicht ganz verstummt, weshalb auch verschiedene parlamentarische Vorstösse oder eben Standesinitiativen eingereicht worden sind. Mit der laufenden Revision ist es nun aber möglich, auch die Evaluationsergebnisse bezüglich der Erfahrungen der ersten vier Jahre mit einzubeziehen, um einerseits dem Sanktionenkatalog im Strafrecht eine generalpräventive Wirkung zuzugestehen und uns andererseits die Möglichkeit zu geben, im Strafrecht einen kohärenten Sanktionenkatalog zu haben, anstatt punktuell bei einzelnen Delikten daran herumschrauben zu müssen.

Ich bitte Sie deshalb, der Kommission zu folgen, dem einstimmigen Beschluss zuzustimmen, die beiden Standesinitiativen nochmals um ein Jahr zu sistieren, sowie dem Antrag der Mehrheit zu folgen, die Motion Luginbühl in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln.

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