Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2011-12-19
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-19
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen, und zwar aus folgenden Gründen: Eine fixe Altersgrenze, wie sie die Minderheit, der Bundesrat und der Ständerat vorschlagen, wird dem sehr unterschiedlichen Entwicklungsstand der Kinder nicht gerecht und täuscht eine falsche Sicherheit vor. Ein zweiter Grund: Das Verbot nimmt nicht auf die sehr unterschiedlichen Lebensumstände Rücksicht, darauf, ob die Kinder in einer verkehrsarmen oder verkehrsreichen Gegend wohnen. Kaum jemand - und das müssen wir uns noch genauer anschauen - wird zudem diesen komplizierten Gesetzesartikel verstehen. Lesen Sie Artikel 19 Absatz 1 noch einmal! "Wer das sechste Altersjahr noch nicht vollendet hat, darf ohne Begleitung einer mindestens 16 Jahre alten Person nur in Begegnungszonen, Tempo-30-Zonen, auf Radwegen, auf für Motorfahrzeuge gesperrten Verkehrsflächen sowie auf verkehrsarmen Strassen Rad fahren." Die Eltern werden nicht wissen, wo die Kinder nun Rad fahren dürfen und wo sie nicht Rad fahren dürfen. Ein Gesetz, das so kompliziert formuliert ist, dass anschliessend niemand mehr weiss, was es eigentlich meint, ist kein gutes Gesetz. Die Kompliziertheit unterminiert auch die Glaubwürdigkeit des Gesetzes, weil man ihm gar nicht folgen kann. Letztlich wissen eben die Eltern doch am besten, ob ihre Kinder bereits in der Lage sind, dort, wo sie leben, dort, wo sie wohnen, Rad zu fahren oder nicht. Jene, die es nicht wissen, werden es auch dann nicht wissen, wenn ihnen ein komplizierter Gesetzestext vorgelegt wird. Jene, die es wissen, werfen keinen Blick auf diesen Gesetzestext.
Eltern gefährden nicht fahrlässig die Sicherheit ihrer Kinder. Deshalb ist diese Bestimmung nicht notwendig. Sie spiegelt falsche Sicherheit vor. Wichtig ist, dass wir die Strassen und die Lebensräume der Kinder so gestalten, dass sie dort Rad fahren können, auch schon vor dem sechsten Altersjahr.