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Weibel Thomas · Nationalrat · 2011-12-19

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2011-12-19

Wortprotokoll

Kollega Binder hat die Details aus Sicht der Minderheit erörtert. "Die kantonale Behörde bietet Personen ab dem vollendeten 70. Altersjahr alle zwei Jahre zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung auf." Das entspricht der heutigen Regelung, auch wenn sie nicht im Gesetz zu finden ist, sondern, wie wir gehört haben, auf Verordnungsstufe. Max Binder hat für die Minderheit ausgeführt, dass diese Limite nicht mehr zeitgemäss sei. Ältere Personen seien heute durchschnittlich viel vitaler als früher. Massgebend ist aber nicht allein die durchschnittliche Lebenserwartung oder die durchschnittliche Vitalität, sondern der Zeitpunkt, ab dem die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von für die Fahrtauglichkeit relevanten gesundheitlichen [PAGE 2133] Beeinträchtigungen grösser wird. Wenn wir in die Gesundheitsstatistik Einblick nehmen, dann sehen wir, dass statistisch gesehen die Limite bei 70 Jahren richtig liegt.

Entsprechend empfehlen wir Grünliberalen Ihnen, den Antrag der Minderheit abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.