Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-19
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-19
Wortprotokoll
Ich äussere mich nur kurz, weil die Debatte breit geführt wurde und ich sie nicht verlängern möchte.
Zu Absatz 3, zum Sicherheitsbeauftragten: Man könnte auf den ersten Blick meinen, das sei eine Ausweitung des Staatsapparates, eine zusätzliche Aufgabe, aber diese Aufgabe kann selbstverständlich eine bestehende Stelle wahrnehmen. Die Gemeinde kann dem Tiefbauamt oder dem Chef des Werkhofes einen Auftrag erteilen. Man kann es auch an ein sowieso für die Strassenplanung zuständiges Ingenieurbüro oder sogar an den Kanton delegieren.
In meinem Kanton, dem Kanton Aargau, haben wir seit dem Jahr 2006 eine Fachstelle Verkehrssicherheit. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit ihr gemacht. Es geht darum, dass der Sicherheitsbeauftragte bei der Planung eines Strassenprojektes dann eben sehr oft schon von Anfang an dabei ist. Wenn man mit dem Aspekt Sicherheit planen kann, ist das sehr oft gescheiter, als wenn man bei bestehenden Projekten nachbessern muss; das ist in der Regel auch teurer. Zudem finden wir es richtig, dass man dem Aspekt Verkehrssicherheit von Anfang an Rechnung trägt. Das fängt bei den Baumaterialien an, bei der Höhe der Randsteine, bei der Frage, ob es Bäume neben der Strasse hat, in welcher Distanz usw. Da gibt es Erfahrungswerte, mit denen sehr vieles vermieden werden kann. Im Aargau hat man seit der Einführung dieser Fachstelle siebzig Road-Safety-Audits durchgeführt und analysiert. Damit dürfte sich diese Stelle wohl auch einen Teil der Halbierung der Anzahl Getöteter zwischen 2007 und 2010 selbst zuschreiben können.
Der Bundesrat beantragt Ihnen Zustimmung zum Antrag der Mehrheit.
Zum Antrag Aebischer Matthias: Sie beantragen etwas, das grundsätzlich eine Selbstverständlichkeit ist. Es ist auch ohne die Ergänzung von Absatz 1 etwas, das umzusetzen wäre, aber eben, wir sind hier beim "wäre". Die Verankerung, die Sie beantragen, führt wahrscheinlich zu so etwas wie einem erhöhten psychischen Druck, zu einem emotionalen Druck auf die Strasseneigentümer; deshalb bekämpfe ich sie auch nicht. Die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung der sicherheitsspezifischen Baunormen besteht natürlich auch heute schon. Mit der expliziten Erwähnung in Absatz 1 erhöhen Sie den Druck - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Insofern ist es vor allem ein moralischer Effekt, den wir mit der Ergänzung wahrscheinlich erzeugen können.
Der Bundesrat bekämpft den Antrag Aebischer Matthias daher nicht.