Lexipedia

Binder Max · Nationalrat · 2011-12-19

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-19

Wortprotokoll

In Artikel 6a Absatz 3 werden Bund, Kantone und vor allem die Gemeinden in die Pflicht genommen. Sie haben eine Sicherheitsbeauftragte oder einen Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. Sie oder er soll für die Verkehrssicherheit in der Gemeinde die Ansprechperson sein.

Das ist für viele und vor allem für kleine Gemeinden eine harte Auflage. Es ist vor allem auch eine verbindliche Auflage. Heute gibt es diese Personen bereits, vor allem in Städten und grösseren Gemeinden. In kleineren Gemeinden wird diese Verpflichtung aber zu einer neuen Situation führen. Diese Personen müssen doch in einem gewissen Masse geschult und immer wieder auf den neuesten Stand der Sicherheitsstandards gebracht werden. Das generiert auch für die Gemeinde zusätzliche Kosten. Zudem sagt dieser Absatz 3 nichts aus über die Aufgaben, die Kenntnisse, die Kompetenzen und die Verantwortung dieser Ansprechpersonen.

Die Minderheit ist zudem der klaren Meinung, dass das Sicherheitsmanagement auf den Strassen zum Projektmanagement der Planung gehört. Hier sind die Fachleute vorhanden, die an verschiedensten Orten und in verschiedensten Situationen Verkehrssicherheit planen und auch realisieren. Sie sollten die Erfahrung mitbringen, um situationsbezogen operieren zu können. Ihnen müssen die Sicherheitsrisiken und die geltenden Sicherheitsstandards sowie die allfälligen Normen auch bekannt sein.

Ich bitte Sie also, vor allem die Gemeinden nicht in neue Zwänge zu bringen und dementsprechend den Antrag der Minderheit, der in der Kommission lediglich mit 13 zu [PAGE 2125] 11 Stimmen unterlegen ist, zu unterstützen. Die SVP-Fraktion folgt hier der Minderheit.