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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-19

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Binder hat alles perfekt dargelegt, dem entspricht auch die bundesrätliche Haltung. Es besteht heute eine Regelung für die Maximalhöhe in Artikel 66 der Verkehrsregelnverordnung, und wir haben wirklich nicht vor, daran etwas zu ändern. Es besteht keine Notwendigkeit und auch keine Absicht, die Maximalhöhe von 4 Metern irgendwo anzutasten.

Deshalb halten wir uns doch an die Regel, dass das, was man auf Verordnungsstufe regeln kann, auch dort bleibt und nicht auf Gesetzesstufe gehoben wird.

Deshalb bitte ich Sie in diesem Fall, der Mehrheit zuzustimmen.