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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-12-19

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-12-19

Wortprotokoll

Als unabhängige Aufsichtsbehörde stellt die Finma insbesondere sicher, dass die Schweizer Finanzintermediäre die Sorgfaltspflichten gemäss dem Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei einhalten - einschliesslich erhöhter Sorgfaltspflichten für politisch exponierte Personen. Die Finma überprüft die bei ihr eingegangenen Informationen unter anderem darauf, ob Hinweise auf Verletzungen von Sorgfaltspflichten durch Banken oder Finanzintermediäre vorliegen. Ergeben sich daraus oder im Rahmen von regelmässigen Audits oder bei anderer Gelegenheit Hinweise auf die Verletzung von Sorgfaltspflichten, fordert die Finma die betroffene Institution auf, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die gesetzlichen Anforderungen in Zukunft einzuhalten, und sie überwacht auch deren Umsetzung. In schweren Fällen kann sie weitere Sanktionen ergreifen. Die Finma ist aber rechtlich nicht befugt, Kundendaten, die sie allenfalls im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit zur Kenntnis genommen hat, an Dritte herauszugeben oder die Existenz von Geschäftsbeziehungen zu bestätigen oder zu verneinen.

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