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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-20

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-20

Wortprotokoll

Wenn Herr Girod mich schon zitiert, bitte ich ihn, alles zu zitieren! Dann hätte er nämlich auch sagen müssen, dass der Bundesrat in Bezug auf den Verwendungszweck keine "strong feelings" hat. Es ist eine kleine Differenz, und sie ist nicht sehr bedeutend, denn wir gehen davon aus, dass die Beiträge aus der Sanktion am Anfang zwar etwas höher sein dürften, aber mit der Zeit gegen null tendieren werden. Es gibt also nicht so viele Millionen zu verteilen, wie Sie sich das vielleicht jetzt vorstellen. Zudem ist es nicht eine Lenkungsabgabe, Herr Nationalrat Girod - da sind Sie ziemlich falsch gewickelt! Es ist eine Sanktion, es ist die Busse dafür, dass man die gesetzlichen Vorschriften nicht einhält. Das ist keine Lenkungsabgabe. Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe, aber hier geht es um eine Sanktion.

Was passiert in der Regel beim Bund und in den Kantonen mit Erträgen aus Sanktionen und Bussen? Sie fallen in die Staatskasse. Das ist eine ganz normale, einfache Regel. Das würde bedeuten, dass dieses Geld in den ordentlichen Bundeshaushalt fliessen würde.

Weil es hier aber um Sanktion geht, welche die Autoindustrie bezahlen muss, war der Ständerat der Ansicht, dass diese Erträge auch wieder in diesen Sektor der Bundesauslagen fliessen sollen, und ist deshalb auf den Infrastrukturfonds gekommen.

Diese Diskussion haben wir im Übrigen schon bei der Teilrevision des CO2-Gesetzes geführt: Dort hat sich die Mehrheit des Parlamentes für die Rückerstattung an die Bevölkerung [PAGE 2141] entschieden. Hier geht es um ein Rückkommen auf diesen Entscheid. Wir können damit leben. Es ist tatsächlich so, dass man dann im Infrastrukturfonds eine klimarelevante Verwendung finden muss. Das kann bei den Agglomerationsprogrammen sein, wo Mobilität ein grosser Faktor ist, die Erträge können aber eben auch für die Beseitigung von Engpässen verwendet werden, weil weniger Staus zu weniger Immissionen führen - auch das ist ein legitimer Verwendungszweck.

Entscheiden Sie deshalb, wie Sie wollen! Für uns geht es darum, dass die Sanktionserträge tief bleiben, dass möglichst alle Autoimporteure diesen vorgeschriebenen Grenzwert von 130 Gramm CO2 pro Kilometer einhalten.