Stamm Luzi · Nationalrat · 2011-12-20
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-20
Wortprotokoll
Die Kommission bittet Sie einstimmig, ohne Gegenanträge, der Vorlage zuzustimmen. Es geht um die Überprüfung des Lohnsystems für Richterinnen und Richter, und zwar geht es um die Bundesgerichte der ersten Instanz, also um das Bundesstrafgericht, um das Bundesverwaltungsgericht und um das neue Patentgericht, welches wir institutionalisiert haben. Es geht darum, das Lohnsystem dieser Gerichte dem normalen System der Bundesverwaltung anzupassen. Vier Dinge sind Inhalt dieser Vorlage:
1. Das jährliche Lohnwachstum soll nicht 1,2 Prozent, sondern 3 Prozent betragen. Es sind 3 Prozent der Lohnklasse 33; wenn Sie Details wissen wollen, finden Sie diese auf Seite 9007 des Berichtes der Kommission. Dort steht, dass das Maximum der Lohnklasse 33 aktuell einer Bruttojahresbesoldung von 231 271 Franken entspricht. Mit der bisherigen Lösung von 1,2 Prozent beträgt das Lohnwachstum 2775 Franken jährlich. Wenn man 3 Prozent nimmt, sind es 6938 Franken; das heisst, man redet von einer Differenz von 4163 Franken. Interessant zu wissen ist auch - auf derselben Seite des Berichtes -, dass es um 90 Richterstellen geht. Das ist der erste Punkt: 3 Prozent Lohnwachstum und nicht 1,2 Prozent.
2. Der minimale Anfangslohn soll 70 Prozent dieser eben genannten Lohnklasse 33 betragen.
3. Hier reden wir vom Rücktrittsalter bei diesen drei Gerichten. Auch das ist zurzeit nicht identisch mit den anderen Regelungen: Für die Bundesverwaltung gilt seit Kurzem, seit dem 1. Januar 2011, die Lösung, dass ein Arbeitsverhältnis über das ordentliche Pensionsalter hinaus bis zum 70. Altersjahr erstreckt werden kann. Für das eigentliche Bundesgericht, also für das Bundesgericht in Lausanne und Luzern, gilt die Regelung, dass ein Richter am Ende des Jahres, in dem er das 68. Altersjahr vollendet, das Amt niederlegen muss; das ist die Bundesgerichtslösung. Mit der beantragten Regelung schalten wir das Rücktrittsalter mit dem System gleich, das am Bundesgericht gilt.
4. Der vierte Punkt ist eher von untergeordneter Bedeutung. Es heisst, dass die Einführung der Vertrauensarbeitszeit "auf Verordnungsebene" gelöst wird. Auch das ist, glaube ich, richtig.
Die gesamte Vorlage wurde von der Gerichtskommission initiiert. Diese kam auf die Kommission für Rechtsfragen zu. Zuständig war zunächst die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen, welche Handlungsbedarf erkannt hat. Sie kam dann zu der vorliegenden Lösung. Wir haben bei diesen Arbeiten auch die interessierten Kreise angehört, also die betroffenen Bundesrichter, und kamen somit zu dieser Lösung.
Noch zwei ganz kurze Bemerkungen: Wir haben in der Kommission auch besprochen, ob man zum Beispiel eine leistungsabhängige Besoldung einführen soll, was wir abgelehnt haben. Ebenfalls abgelehnt respektive zurückgestellt [PAGE 2164] haben wir die Frage, ob auch Bundesanwälte in diese neue Regelung einbezogen werden sollen.
Es geht also um diese vier Änderungen. Ich habe den wesentlichsten Punkt zu Beginn meiner Ausführungen erwähnt: Einstimmigkeit der Kommission. Wir beantragen Ihnen ein Ja zu dieser Vorlage.