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Imoberdorf René · Ständerat · 2011-12-06

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-06

Wortprotokoll

Ich möchte noch einmal ganz kurz auf die Motion zurückkommen. Bis am 1. Januar 2012 kann der Bundesrat die Dauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate erhöhen. Das wurde, wie wir ja gehört haben, im Rahmen der befristeten konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen beschlossen. Die Motion beabsichtigt nun nichts anderes, als diese sinnvolle Massnahme um zwei Jahre zu verlängern. Die Erhöhung der Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung um sechs Abrechnungsperioden soll auch für diese zwei Jahre in der Kompetenz des Bundesrates liegen.

Auch wenn von der Verlängerung auf 24 Monate bis jetzt gemäss Aussage des Bundesrates von den Unternehmen kaum Gebrauch gemacht wurde, kann sich das natürlich rasch ändern. Es zeichnet sich momentan nicht ab, dass der Schweizerfranken schwächer wird. Darum werden bis jetzt gesunde exportorientierte Unternehmen über längere Zeit auch Schwierigkeiten bekommen. Das Instrument der Entschädigung bei Kurzarbeit - da sind sich, glaube ich, alle einig - hat sich bewährt, und der Bundesrat sollte für eine befristete Zeit von zwei Jahren die Möglichkeit haben, die Dauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate zu erhöhen, wenn es sich als richtig, sinnvoll und nötig erweist. Meiner Meinung nach profitieren davon alle: die Arbeitslosenversicherung selbst, die Unternehmer, die die Leute nicht entlassen müssen, um sie dann wieder einzustellen, wenn die Auftragsbücher voll sind, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ich möchte Sie bitten, die Motion anzunehmen.