Graber Konrad · Ständerat · 2011-12-06
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-06
Wortprotokoll
Wir haben diesen Vorstoss in der WAK am 22. November 2011 behandelt. Leider haben Sie den entsprechenden Bericht erst gestern in Ihren Unterlagen vorgefunden. Woran das liegt, können wir noch nicht feststellen; ich hoffe aber, dass sich das Büro in Zukunft noch verstärkt für die rechtzeitige Zustellung aller Unterlagen einsetzt.
Bereits in der Herbstsession hat der Ständerat einen ähnlich lautenden Vorstoss, nämlich die Motion 11.3762, abgelehnt. Ihre WAK lehnt deshalb folgerichtig auch diese Motion ab, vorab aus Konsequenzgründen.
Wir erinnern nochmals an die Begründung der damaligen Ablehnung: Erstens stellte der Vorstoss Forderungen, die sich bereits in Umsetzung befinden. Die Steuern wurden in den letzten Jahren laufend gesenkt, die Unternehmenssteuerreform III befindet sich in Umsetzung, eine Vorlage für die Abschaffung der Emissionsabgabe ist angekündigt usw. Darüber hinausgehende Steuerreduktionen dürften finanzpolitisch im Augenblick nicht verkraftbar sein. Zweitens steht eine Senkung der staatlichen Belastung im Bereich der Mineralölsteuer im Widerspruch zu den Finanzierungsschwierigkeiten im Bereich der Infrastrukturaufgaben und zu den laufend eintreffenden entsprechenden Forderungen aus allen Kantonen. Auch die Forderung nach tiefen Energiepreisen steht wohl im Widerspruch zur eben beschlossenen neuen Energiepolitik 2050. Drittens ist zur Forderung nach einer Reduktion der bürokratischen und administrativen Belastung von Unternehmen und einer Beschleunigung von Bewilligungsverfahren zu vermerken, dass es sich dabei um einen Dauerauftrag handelt.
Der Bundesrat hat letzten August den Bericht "Die administrative Entlastung von Unternehmen: Bilanz 2007-2011 und Perspektiven 2012-2015" verabschiedet und eine positive Bilanz über die Umsetzung der im Jahr 2006 beschlossenen Massnahmen gezogen. Von 125 Massnahmen sind 115 ganz oder teilweise realisiert. Ausserdem konnten von 75 bestehenden Bewilligungsverfahren 72 aufgehoben oder vereinfacht werden. Damit will der Bundesrat die Wirtschaft jährlich um insgesamt eine Milliarde Franken entlasten; das entspricht 0,2 Prozent des Bruttoinlandproduktes.
Damit aber nicht genug: Der Bundesrat schlägt jetzt 20 weitere Massnahmen vor. So strebt er beispielsweise folgende Verbesserungen an: weitere Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuer, Harmonisierung im Planungs- und Baurecht, Übermittlung einer Empfehlung an die Kantone zur Vereinheitlichung der kantonalen Gesetze und Verfahren in diesem Bereich, Erleichterungen im Bereich Rechnungslegung. Sie mögen sich daran erinnern, dass wir die Schwellenwerte für die Verpflichtung zur ordentlichen Revision, ab 1. Januar 2012 in Kraft, stark angehoben haben; es fand auch eine Lockerung der Pflicht zur Führung einer ordentlichen Buchhaltung statt, und auch für die Durchführung der Risikobeurteilungen wurden Vereinfachungen beschlossen. Weiterentwicklungen im E-Government-Bereich sind eine weitere Massnahme, die der Bundesrat angehen will, auch im Beschaffungswesen sollen Erweiterungen der Möglichkeiten zur elektronischen Übermittlung im Rahmen des einheitlichen Lohnmeldeverfahrens erfolgen. Der Bundesrat prüft ausserdem die Einführung eines sogenannten Bürokratiebarometers. Diese regelmässige und standardisierte Umfrage bei Unternehmerinnen und Unternehmern soll die subjektive Wahrnehmung der administrativen Belastung über die Zeit hinweg messen und Bereiche ausweisen, in denen eine starke administrative Belastung festgestellt wird, sodass anschliessend Remedur geschaffen werden kann.
Wir sehen also, dass all diese Forderungen entweder erfüllt, die Massnahmen bereits im Gang sind oder der Bundesrat eigene Massnahmen ergreift. Deshalb hat unser Rat, wie gesagt, in der letzten Session einen gleichlautenden Vorstoss abgelehnt. Die Forderungen sind entweder erfüllt, aufgegleist, oder es handelt sich um einen Dauerauftrag. Einen zusätzlichen Auftrag des Parlamentes braucht es aus Sicht der Mehrheit der WAK im Augenblick nicht; das Stimmenverhältnis war 6 zu 3 bei 3 Enthaltungen.
Die WAK empfiehlt Ihnen deshalb, diese Motion abzulehnen.