Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-12-07
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-12-07
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, das nicht zu tun, also diese Kreditübertragung nicht zu gewähren, und zwar einfach darum: Wir haben im Zusammenhang mit dem Massnahmenpaket gegen die Frankenstärke intensiv darüber diskutiert. Wir haben damals ausdrücklich festgehalten, dass es um sofort wirksame Massnahmen geht, die über die Rechnung 2011 dann auch finanziert werden sollen. Diese Massnahmen sind im direkten Zusammenhang mit der Frankenstärke Mitte dieses Jahres zu sehen. Wir haben damals Massnahmen im ETH-Bereich beschlossen. Herr Freitag, es war klar, dass die Zeit für alle diese Massnahmen, die eingegeben wurden, kurz war; man hat immer darauf hingewiesen.
Ich habe in Ihrem Rat auch darauf hingewiesen, dass die Mittel in die Rechnung eingestellt werden und dem Schuldenabbau dienen, wenn man sie 2011 nicht brauchen kann. Damit ist in diesem Sinne auch nichts verloren. Das war auch die allgemeine Haltung hier. Wir haben in unserer Botschaft festgehalten, dass der gesetzliche Budgetierungsgrundsatz der Jährlichkeit strikte einzuhalten ist und dass diese Mittel noch im laufenden Jahr zu verwenden sind. Dem haben Sie zugestimmt, und dem hat auch der Nationalrat zugestimmt.
Wir haben also diese Kreditübertragung damals ausgeschlossen, nicht zuletzt auch, um einen Präzedenzfall zu vermeiden. Wir wollten auch vermeiden, dass Bereiche berücksichtigt werden, die sich auch gemeldet hätten, wenn wir gesagt hätten, sie könnten Projekte bringen, die sie zwar nicht in diesem, aber im nächsten Jahr abwickeln könnten. Wenn das offen gewesen wäre, hätten wir auch noch aus anderen Departementen Projekte gehabt, also nicht "nur" KTI- und ETH-Projekte. Bei der ETH sind es vorgezogene Investitionen, die wir ermöglicht haben oder ermöglichen wollten. Wir haben weder das Budget um diesen Betrag reduziert noch in der Finanzplanung etwas reduziert. Somit können diese Projekte einfach ohne Kreditübertragung weitergeführt werden. Wenn Sie etwas machen wollen, dann können Sie die Budgetpositionen anschauen und sich darüber unterhalten. Aber eine Kreditübertragung ist finanzrechtlich ein falsches Instrument.
Bei der Aufstockung bei der KTI mögen Sie sich daran erinnern, dass wir in einer entsprechenden Verordnung noch eine Förderbestimmung gelockert haben, und zwar haben wir diese Anpassung der Verordnung auch bis Ende 2011 befristet. Da können wir jetzt auch nicht einfach sagen, wir führten das jetzt noch weiter. Auch bei den KTI-Projekten haben wir klar gewusst, dass es verschiedene Projekte gibt, die sich 2011 nicht abschliessen lassen. Trotzdem haben wir uns entschieden, das zu machen, was eben in diesem Zeitraum möglich ist.
Ich denke, es geht hier auch um eine Frage der Verlässlichkeit, der Verlässlichkeit der Argumentation im Rahmen solcher Pakete, im Rahmen solcher Diskussionen. Es geht um die Frage der Berechenbarkeit. Nicht zuletzt geht es für mich auch um die Frage: Wie geht man mit sogenannten befristeten Massnahmen um? Wir haben diese Massnahmen alle als befristete Massnahmen verabschiedet. Wenn wir jetzt hingehen und einfach so aus dem "befristet" ein "unbefristet" machen, dann weiss ich nicht, wie wir die politische [PAGE 1091] Diskussion künftig weiterführen wollen, wenn wir tatsächlich befristete Massnahmen brauchen, um Probleme zu lösen, und man davon ausgeht, dass die befristeten sowieso zu unbefristeten Massnahmen werden.
Ich bitte Sie also, auch im Sinne der Kongruenz, im Sinne der Konstanz der Argumentation, diese Kreditübertragung nicht zuzulassen und bei dem zu bleiben, was wir im September miteinander diskutiert und beschlossen haben.
Der Bundesrat hat bereits entschieden, diese Motion abzulehnen.