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Kessler Margrit · Nationalrat · 2011-12-22

Kessler Margrit · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2011-12-22

Wortprotokoll

Angesichts der wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Faktoren beim Rauchen erachtet der Bundesrat die Passivrauchexposition der Bevölkerung als ein bedeutendes Gesundheitsrisiko. Eine effiziente Prävention ist möglich und nötig. Der Passivrauch ist das schädlichste Wohngift. Tabakrauch setzt sich aus mehreren Tausend chemischen Substanzen zusammen. Mindestens vierzig davon sind krebserregend, andere Substanzen sind erwiesenermassen toxisch. 20 Prozent des Tabakrauchs atmet ein Raucher in Form von Hauptstromrauch ein und aus. Zu 80 Prozent besteht der Tabakrauch aus dem sogenannten Nebenstromrauch, der von den glimmenden Zigaretten in die Raumluft freigesetzt wird. Dieser Nebenstromrauch wird passiv von den anwesenden Menschen über die Atmung aufgenommen.

Die Schweiz hat im Bereich der Tabakprävention und zum Schutz vor Passivrauchen teilweise schon Gesetze erlassen. Das Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008 hat bereits Verbesserungen gebracht, doch nicht alle Kantone haben das Gesetz gleich streng umgesetzt. Weil das Gesetz erst kurze Zeit in Kraft ist, kann die positive Wirkung noch zu wenig beurteilt werden. In einem Bericht steht, dass laut der Verfassungsgrundlage weitere Möglichkeiten bestehen, Gesetze zu erlassen, um die Bevölkerung noch wirksamer gegen die schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen, insbesondere mit einem Rauchverbot am Arbeitsplatz und in öffentlich zugänglichen Räumen.

71 Prozent der schweizerischen Bevölkerung sind Nichtraucher, die dem Passivrauchen unter anderem in den grossen, halbgeschlossenen Bahnhöfen ausgesetzt sind. Die Bahnsteige werden vor allem bei den ankommenden Zügen durch die rauchenden Passagiere in Fumoirs umgewandelt. Die rauchenden Reisenden haben unmittelbar nach dem Verlassen des Zuges das Bedürfnis, eine Zigarette anzuzünden. Alle Reisenden, darunter Babys, Kinder und kranke Menschen, werden unfreiwillig über mehrere Minuten, bis zum Ausgang des Bahnhofs, vom Nebenstromrauch begleitet. Laut einer Studie der Stanford University aus dem Jahr 2007 ist die Schadstoffbelastung auch unter freiem Himmel nicht zu vernachlässigen. In der Nähe eines Rauchers ausserhalb geschlossener Räume sei die Belastung zwar nur kurz, aber kaum weniger intensiv als in geschlossenen Räumen. Bezieht man diese Studie auf die Situation in den grossen, halbgeschlossenen Bahnhöfen, zeigt sich: Das Passivrauchen ist für Reisende nicht nur unangenehm, sondern auch gesundheitsschädigend.

Meine Fragen an den Herrn Bundesrat: Genügt das vorliegende Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen - Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe i, "Gebäude und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs" -, um ein Rauchverbot in grossen Bahnhöfen einzuführen? Wer ist für ein solches Verbot verantwortlich? Wer bezahlt die Entsorgung der Zigarettenabfälle in den Bahnhöfen? Könnte es sein, dass die Kosten auf die Fahrkarten überwälzt werden?