Pardini Corrado · Nationalrat · 2011-12-22
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-22
Wortprotokoll
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen soll die Bevölkerung und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Ausgerechnet beim Passivrauchen wird dieser Grundsatz über den Haufen geworfen. In den Artikeln 2 und 3 des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen steht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Arbeit in Raucherlokalen oder in Fumoirs zustimmen können. Diese Regelung ist irritierend und aus Sicht des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer äusserst kritisch und bedenklich. In der Arbeitssicherheit gibt es keine freiwilligen Grenzwerte und Schutzmassnahmen. Keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer kann sich zum Beispiel entscheiden, bei einer Asbestsanierung auf entsprechende Schutzvorkehrungen zu verzichten oder sich freiwillig radioaktiver Strahlung auszusetzen. Das Tragen von Schutzausrüstung, zum Beispiel ein Helm auf der Baustelle, ist obligatorisch. Die Röntgenverordnung schreibt vor, welche Schutzkleidung das medizinische Personal bei Röntgenuntersuchungen zu tragen hat. In keinem dieser Beispiele kann der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin auf ihren Schutz verzichten, und dies aus gutem Grunde.
Es ist unsere parlamentarische Pflicht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Arbeit vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Aus diesem Grund ist es [PAGE 2245] unverständlich, warum dieser Grundsatz, der praktisch überall gilt, nicht auch für das Servicepersonal gelten soll. Dass Passivrauchen der Gesundheit schadet, ist unumstritten. Es gibt keinen Grund, weshalb Serviceangestellte der Arbeit in gesundheitsschädigendem Tabakrauch freiwillig zustimmen sollten. Laut einer Studie entspricht die tägliche Passivrauchbelastung, welcher das Servicepersonal ausgesetzt ist, derjenigen von 15 bis 40 selbstgerauchten Zigaretten. Wir haben es heute Morgen gehört, das Passivrauchen kann Lungen-, Kehlkopf- und Rachenkrebs auslösen und chronische Erkrankungen der Atemwege hervorrufen. Das Einatmen von Tabakrauch aus der Umgebungsluft erhöht auch das Risiko für Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und führt somit zu einem erhöhten Herzinfarktrisiko. Keine Arbeitnehmerin, kein Arbeitnehmer darf diesen Risiken täglich ausgesetzt werden.
Das sollte das Primat haben bei dem, was wir heute entscheiden. Die eidgenössische Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen" verlangt, dass keine Arbeitnehmerin, kein Arbeitnehmer mehr der Arbeit im Tabakrauch nachgehen muss. Nur so kann ein umfassender Gesundheitsschutz garantiert werden und kann das Gesetz tatsächlich als Gesetz zum Arbeitnehmerschutz betitelt werden. Einen freiwilligen Arbeitnehmerschutz gibt es nicht.
Deswegen müssen wir die Initiative zur Annahme empfehlen oder die Forderung der Initiative im Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen umsetzen.