AB 123069
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-12-20
Wortprotokoll
Lassen Sie mich mit der IUU-Verordnung beginnen. Herr Zanetti, Sie haben es eben gesagt, die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Wir, das heisst die internationale Gemeinschaft, haben noch nicht sehr viel Erfahrung damit, und der administrative Aufwand, der mit dieser Verordnung verbunden ist, ist beträchtlich; diese Erfahrung besteht allerdings schon.
Dann haben wir, Sie und ich, etwas unterschiedliche Zahlen. Unsere Zahlen sehen wie folgt aus: 86 Prozent der Fischimporte der Schweiz stammen aus dem EU-/EWR-Raum, sind also gemäss IUU-Verordnung kontrolliert; rund 14 Prozent sind Importe aus Drittländern, wovon zwei Drittel über die EU in die Schweiz kommen, zwei Drittel von 14 Prozent sind also auch noch gemäss IUU-Verordnung geprüft. Mit anderen Worten: 95 Prozent unseres Imports sind geprüft, es geht um die verbleibenden Importe im Umfang von 5 Prozent, die über die Flughäfen aus Ländern ausserhalb der EU und des EWR ins Land kommen.
Diese Importe im Umfang von 15 Prozent könnten wir mit relativ wenig Aufwand auch noch kontrollieren; das ist nicht das Problem. Trotzdem bittet Sie der Bundesrat, die Motion abzulehnen; dies darum, weil die Wirkung nicht gesichert ist, also die Erfahrung fehlt, und weil der bürokratische Aufwand für die verbleibenden Importe im Umfang von 5 Prozent unverhältnismässig ist. Ein ganz wichtiger Aspekt ist auch, dass die Privatwirtschaft mehr und mehr über die Labels operiert; es gibt weltweit immerhin 1400 Firmen, die Labels vermarkten und damit ihrerseits den Qualitätsansprüchen nachkommen. Eine solche zusätzliche Gesetzgebung ist unverhältnismässig und nicht nötig.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.