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Bieri Peter · Ständerat · 2011-12-20

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-20

Wortprotokoll

Der Titel von Artikel 13 ist um das Wort "Meldepflicht" zu ergänzen; ich erkläre dies dann im Zusammenhang mit Absatz 2.

Absatz 1 übernimmt die geltende Bestimmung von Artikel 13 in unveränderter Form. Gemäss dem neuen Absatz 2 sollen bestimmte Veranstaltungen mit Tieren neu melde- oder bewilligungspflichtig sein. Im Vordergrund stehen überregionale mehrtägige Sportanlässe oder Ausstellungen. Auch hier geht es darum, den kantonalen Tierschutzvollzug zu verbessern. Es ist eine Tatsache, dass das Bestreben, die Erfolgsaussichten an Sportveranstaltungen oder Ausstellungen zu steigern, zur Anwendung von tierschutzwidrigen Praktiken verleiten kann. Zu denken ist etwa an Viehausstellungen oder Pferdesportanlässe. Die Einführung einer Bewilligungspflicht würde es beispielsweise erlauben, die Organisatoren mittels Auflagen zu besseren Kontrollen zu verpflichten, den nationalen Verbänden generelle Auflagen zu machen und sie in Absprache mit den Kantonstierärzten mit den notwendigen Kontrollen zu beauftragen.

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