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AB 123110

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-12-20

Wortprotokoll

In der Vernehmlassung wurde nur ein Grundsatzartikel zur Diskussion gestellt. Die Vernehmlassungsantworten entsprachen den beiden Beispielen, die Herr Ständerat Freitag vorhin erwähnt hat. Der Bundesrat hat dann allerdings jene Version in die Ämterkonsultation gegeben, die jetzt in der Vorlage steht. Ich bitte Sie, ihr zuzustimmen. In der Ämterkonsultation hat die ETH ausdrücklich den neu eingefügten Präzisierungen in den Buchstaben a bis d zugestimmt; sie hat sie begrüsst.

Es ist sicherlich auch noch die Feststellung zu machen, dass die betroffenen Forscher, die betroffenen Personen ihre Fachgebiete und die Titel dazu selber formulieren können, und das natürlich im Wissen, dass das später veröffentlicht wird. So gesehen haben die am direktesten Betroffenen zu einem frühen Zeitpunkt die Möglichkeit, mit dafür zu sorgen, dass die Geheimhaltung gewahrt bleibt und dass die Möglichkeit, Rückschlüsse ziehen zu können, zumindest reduziert wird.

Der Bundesrat sieht die erwähnte Gefahr nicht. Ich mache Ihnen deshalb beliebt, dass wir bei den Titeln und bei der Nennung der Fachgebiete bei der Version des Bundesrates bzw. der Minderheit bleiben.

Ich kann Ihnen noch ein paar Zahlen liefern. Es geht um etwa 1000 Tierversuche pro Jahr. Es werden pro Jahr etwa 1000 bis 1200 neue Gesuche gestellt. Die Gesuche gelten dann für drei Jahre. Es waren im Jahr 2010 immerhin eine dreiviertel Million Tiere betroffen; davon waren drei Viertel Labor-Nagetiere, also Mäuse und Ratten. Wir sind in einem sensiblen Gebiet, und wir müssen den schmalen Grat zwischen dem öffentlichen Interesse einerseits und dem Diskretions- und Geheimhaltungsinteresse der Forschung andererseits finden.

Die Formulierung des Bundesrates ist zweckmässig. Wie gesagt, hat ihr der ETH-Rat in der Ämterkonsultation zugestimmt.

Ich bitte Sie, der Kommissionsminderheit zu folgen.