Fetz Anita · Ständerat · 2011-12-20
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-20
Wortprotokoll
Heute vor einer Woche haben wir in diesem Saal den ominösen Zusatz zum Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-USA beraten. Sie erinnern sich vielleicht noch an den neu eingefügten Absatz 1 Artikel 1bis, dessen letzter Satz zu den Gruppenanfragen folgendermassen lautet - ich werde ihn noch ein paarmal wiederholen, er ist einfach so umwerfend formuliert -: "Steuerpflichtige Personen dürfen jedoch nur dann auf diese Weise identifiziert werden, wenn der Informationsinhaber" - also die Bank - "oder seine Mitarbeitenden zu solchen Verhaltensmustern in erheblicher Weise beigetragen haben." Mit anderen Worten: Die Bank hat in solchen Fällen mitgetan, und zwar in erheblicher Weise.
Wir haben jetzt eine zweistellige Zahl von Schweizer Banken, die ausländisches Recht gebrochen haben und für die wir die Kastanien aus dem Feuer holen mussten bzw. müssen, ohne einen Blumentopf gewinnen zu können, wie unsere Finanzministerin letzte Woche völlig zu Recht festgestellt hat. Ich meine aber, wenn man eine Treppe fegen will, beginnt man oben, und genau das will diese Motion gleichsam. Die verantwortlichen Mitglieder der Bankenspitze - ich betone: die verantwortlichen! - sollen im Fall einer ausserordentlichen staatlichen Intervention zum Schutz der Bank die personellen Konsequenzen ziehen müssen. Konkret ginge es, das ist meine Vorstellung, um ein befristetes Berufsverbot. Das kann sich auch nur auf ein paar Monate erstrecken und wäre damit durchaus keine starke Einschränkung des wirtschaftlichen Fortkommens der betroffenen Person, was der Bundesrat in seiner Antwort befürchtet.
Denn nochmals: Es geht ausdrücklich nur um die verantwortlichen Spitzen. Es kann ja nicht sein, dass diese für die sogenannte Verantwortung Boni in happiger Höhe einstreichen und die Verantwortung dann gerade nicht tragen müssen, wenn es um negative Aspekte ihrer Verantwortung geht. Ich finde das in erheblicher Weise stossend. Ich meine, es kann und darf nicht sein, dass in solchen Fällen der Staat einspringen muss und die Verantwortlichen an der Spitze einer Bank weitermachen dürfen, als wäre nichts geschehen. Damit segnen wir mindestens indirekt geradezu das rechtswidrige Verhalten von Topbankern ab. Einerseits holen wir die Kastanien aus dem Feuer, und andererseits verlangen wir keine personellen Konsequenzen bei den Verantwortlichen. Ich denke, so weit darf die Politik sich nicht entmachten.
Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme davon aus, dass die Verantwortlichen von sich aus oder auf Druck der Bank zurücktreten werden. Ich muss Ihnen sagen, in Bezug auf den Finanzsektor glaube ich nicht mehr an den Weihnachtsmann. Ich sehe bei den elf betroffenen Banken nicht den Hauch eines Ansatzes von Unrechtsbewusstsein, auch bei den Verantwortlichen nicht. Der Begriff der Ehre scheint in diesen Kreisen stark aus der Mode gekommen zu sein.
Ich bitte Sie deshalb, hier ein eindeutiges Zeichen zu setzen, damit die Verantwortlichen in solchen ausserordentlichen Fällen nicht mehr einfach weitermachen können wie zuvor, als wäre überhaupt nichts geschehen, und wir dann bei der nächsten und übernächsten Bank einfach wieder nachbessern dürfen. Vielmehr müssen solche ausserordentlichen Interventionen auch ausserordentliche Folgen nach sich ziehen.