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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-12-20

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-12-20

Wortprotokoll

Wir haben uns im Laufe dieses Jahres sehr intensiv mit der Frage der Stabilität des Finanzsektors befasst. Wir haben uns auch mit der Frage der Verminderung der Risiken für die Volkswirtschaft - diese Risiken bestehen tatsächlich, Herr Ständerat Minder, durch die beiden Grossbanken - und mit der Frage der Verminderung der Gefahren für die Steuerpflichtigen auseinandergesetzt. Wir haben letztendlich die "Too big to fail"-Vorlage im Parlament verabschiedet. Sie ist ja nichts anderes als eine Regulierung der Grossbanken zur Sicherung der Finanzstabilität unseres Landes und damit auch des Werkplatzes.

Wir haben in diesem Zusammenhang auch verschiedene andere Fragen geprüft. Wir haben in den Kommissionen, aber auch im Rat intensive Diskussionen über die Frage des Eigenhandels und über die Frage des Trennbankensystems geführt, Frau Ständerätin Fetz. Wir sind letztlich zum Schluss gekommen, dass wir dasselbe Ziel auf einem anderen Weg, auf einem etwas liberaleren und wirtschaftsfreundlicheren Weg, erreichen möchten. Wir sehen nämlich die Notwendigkeit vor, ein bestimmtes Eigenkapital zu halten - mit der Vorschrift, wie und in welchem Ausmass Liquidität sichergestellt werden muss, und vor allem auch mit den Vorschriften betreffend die Organisationsstruktur dieser Grossbanken. Diese soll es ermöglichen, im Falle einer schwierigen Situation, wenn saniert oder liquidiert werden muss, die systemrelevanten Teile in eine andere Bank auszulagern oder in eine andere Bank, in ein neues Finanzinstitut zu übertragen. Das ist alles in der Anlage erstellt.

Wir haben uns entschieden, diesen Weg zu gehen und nicht den Eigenhandel zu verbieten. Das wollen Sie ja auch nicht, Herr Ständerat Minder - das möchte Frau Ständerätin Fetz. Sie möchten das Trennbankensystem; das kann man diskutieren, und man hat es auch diskutiert. Das ist ein sehr weit gehender Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit. Wir haben in unserer Verfassung die Wirtschafts- und Wettbewerbsfreiheit gewährleistet. Sie kann dann eingeschränkt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse ist, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht und wenn es nicht möglich ist, mit einem weniger starken Eingriff dieses Ziel zu erreichen. Es geht also um das Prinzip der Verhältnismässigkeit.

Unter all diesen Gesichtspunkten haben wir uns für diese Vorlage entschieden. Ich bin der Motionärin und auch Ihnen, Herr Minder, sehr dankbar, wenn Sie uns helfen, die Verordnung so zu gestalten, dass alles ermöglicht wird, was wir in der Anlage im Gesetz vorgesehen haben. Ich möchte Sie umgekehrt auch bitten, den Weg, den wir eingeschlagen haben, weiterzugehen und nicht wieder auf die Diskussion zurückzukommen, die wir vor der "Too big to fail"-Vorlage geführt haben.