Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-12-22
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-22
Wortprotokoll
Gestern Mittag hat die Einigungskonferenz zum Voranschlag 2012 getagt. Zum Abschluss meiner Karriere als Präsident Ihrer Finanzkommission kann ich heute noch eine Besonderheit präsentieren, nämlich Folgendes: Ob Sie dem Antrag zustimmen oder ob Sie ihn ablehnen, es kommt am Schluss auf dasselbe heraus; ich werde das dann noch kurz erklären.
Zuerst zum Inhalt der Sitzung. Die einzige verbleibende Differenz betraf die Position 708.A2310.0149, "Allgemeine Direktzahlungen Landwirtschaft", beim Bundesamt für Landwirtschaft. Das Thema ist nicht ganz unbekannt, es geht um ein Ja oder um ein Nein zur Erhöhung der rund 2,2 Milliarden um 20 Millionen Franken. An der Sitzung der Einigungskonferenz standen drei Anträge zur Diskussion. Es wurde einmal eine Aufstockung der allgemeinen Direktzahlungen um die erwähnten 20 Millionen Franken beantragt; als Kompensation wurde eine Reduktion der ökologischen Direktzahlungen um 20 Millionen Franken vorgeschlagen. Die Einigungskonferenz lehnte es mit 15 zu 9 Stimmen ab, nochmals auf die Position 708.A2310.0150, "Ökologische Direktzahlungen Landwirtschaft", zurückzukommen, und damit war dieser Quasi-Kompensationsantrag erledigt. Es blieben dann der Antrag auf Festhalten am Betrag gemäss Entwurf des Bundesrates - dem ist der Ständerat dreimal gefolgt - sowie der im Sinne eines Kompromisses zur ursprünglichen Aufstockung gestellte Antrag, die allgemeinen Direktzahlungen um 10 und nicht mehr um 20 Millionen Franken aufzustocken.
Die Einigungskonferenz entschied mit 16 zu 9 Stimmen, am Betrag gemäss Entwurf des Bundesrates und gemäss Beschluss des Ständerates festzuhalten. Das ist jetzt der Antrag der Einigungskonferenz.
Jetzt noch der versprochene kleine Exkurs zum Formellen: Bei der Behandlung des Antrages einer Einigungskonferenz gibt es eine Spezialität, wenn es dabei um den Voranschlag geht. Es handelt sich darum, dass einfach der tiefere Betrag gilt, wenn der Einigungsantrag in einem Rat nicht angenommen wird. Übertragen auf unseren Fall: Wenn wir den Einigungsantrag annehmen, übernehmen wir damit definitiv den ursprünglichen Antrag des Bundesrates im Voranschlag 2012. Wenn wir den Einigungsantrag ablehnen, gilt der tiefere Betrag, also auch wieder der ursprüngliche Antrag des Bundesrates. Zustimmung und Ablehnung führen also zum gleichen Ergebnis. Ich bin aber der Meinung, dass Zustimmung positiver ist als Ablehnung.
Darum beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.