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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2011-12-21

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-21

Wortprotokoll

Ich eröffne die Sitzung der Vereinigten Bundesversammlung und begrüsse Sie herzlich.

Die Mitglieder beider Räte sind reglementsgemäss zur heutigen Sitzung eingeladen worden. Ich stelle fest, dass die absolute Mehrheit der Mitglieder des Ständerates und des Nationalrates anwesend ist. Die Vereinigte Bundesversammlung ist somit verhandlungs- und beschlussfähig.

Bevor wir zu den heutigen Wahlgeschäften kommen, verabschieden wir uns von den Bundesrichtern Bertrand Reeb und Hans Wiprächtiger, die beide dieses Jahr ihren 68. Geburtstag feiern konnten und deshalb Ende Dezember von ihrem Amt zurücktreten werden. Ihre Nachfolger haben wir bereits in der letzten Herbstsession gewählt.

Herr Bertrand Reeb hat seine Studien in Neuenburg und Hamburg absolviert. Nach dem Erlangen des Anwaltspatents war er zuerst sieben Jahre in der Advokatur tätig, bevor im Jahr 1980 seine Richterkarriere am Kantons- und Verwaltungsgericht von Neuenburg begann. Er war Präsident des Verwaltungsgerichtes, Berater am Kassationshof des Strafgerichtes und Präsident des Kantonsgerichtes. Vor 19 Jahren wählte ihn schliesslich die Vereinigte Bundesversammlung in der Wintersession 1992 an das Bundesgericht. Herr Reeb nahm seine Tätigkeit im Januar 1993 als Mitglied der II. zivilrechtlichen Abteilung auf. Gleichzeitig war er Richter der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichtes, der er drei Jahre angehörte. Als deren Präsident prägte er die Rechtsprechung zum neuen Schuldbetreibungsrecht massgeblich mit. Auch der II. zivilrechtlichen Abteilung stand er vier Jahre als deren Präsident vor, bevor er 2001 in die I. öffentlich-rechtliche Abteilung wechselte. In demselben Jahr verlieh ihm die Universität Neuenburg die Ehrendoktorwürde. Herr Reeb war am Bundesgericht in den verschiedensten Rechtsgebieten tätig und hat damit über Jahre seine breite fachliche Kompetenz unter Beweis gestellt. Die Rechtsgebiete, in denen er tätig war, reichen von den Grundrechten zum Familienrecht, vom Sachenrecht zu den politischen Rechten, vom Umweltrecht bis hin zum internationalen Recht. In allen Gebieten zeichnete sich Herr Reeb durch seine differenzierte juristische Überzeugung und sein rasches und scharfsinniges Urteil aus. Juristischen Dogmatismus hat er stets vermieden. Vielmehr legte Bundesrichter Reeb grossen Wert auf eine für die Betroffenen und für die Öffentlichkeit verständliche Rechtsprechung. Während seiner ganzen Laufbahn lagen ihm die Gewaltentrennung, die Prinzipien der Demokratie, der Schutz der Grundfreiheiten und die Thematik der Stimmfreiheit der Bürgerinnen und Bürger besonders am Herzen.

Der zweite Bundesrichter, von dem wir uns heute verabschieden, ist der Luzerner Hans Wiprächtiger. Nach seinen Studien in Zürich und dem Erwerb des Luzerner Anwalts- und Notariatspatentes war er zuerst als juristischer Mitarbeiter des Justizdepartementes des Kantons Luzern, dann als Obergerichtsschreiber, Richter am Amtsgericht Luzern-Stadt, Ersatzrichter am Kriminalgericht und schliesslich - von 1981 bis 1990 - als Richter des Obergerichtes des Kantons Luzern tätig. Gleichzeitig amtete er von 1980 bis 1991 als Ersatzrichter und Richter am Eidgenössischen Militärkassationsgericht. Am 13. Dezember 1989 wählte die Bundesversammlung Hans Wiprächtiger zum ordentlichen Bundesrichter. Seit dem Amtsantritt im darauffolgenden Jahr ist er der strafrechtlichen Abteilung des Gerichtes treu geblieben. Seinen Ruf als profilierter Strafrechtler verdankt er nicht nur seinem Engagement als Richter für ein menschenfreundliches Straf- und Strafprozessrecht, sondern auch seiner Tätigkeit als Rechtswissenschafter mit über 60 Fachpublikationen. Er ist unter anderem Mitherausgeber des Basler Kommentars für Strafrecht, des umfassendsten Nachschlagewerkes zum Schweizerischen Strafrecht. Wie Bertrand Reeb wurde auch Bundesrichter Wiprächtiger 2004 das Ehrendoktorat verliehen, und zwar von der Universität Freiburg. Ein wichtiges Anliegen für Bundesrichter Wiprächtiger war und ist die Kommunikation mit der Fachwelt und den Bürgerinnen und Bürgern. In unzähligen öffentlichen Auftritten versuchte er, den Bürgerinnen und Bürgern das Strafrecht näherzubringen und den Strafrechtsspezialisten die Feinheiten der bundesgerichtlichen Rechtsprechung bekanntzugeben. Dadurch ist er in breiten Kreisen als Botschafter des Bundesgerichtes wahrgenommen worden. Durch seine lebhaften Schilderungen aus dem Gerichtsalltag verlieh er dem Bundesgericht ein Gesicht. Als ehemaliger Kantonsparlamentarier scheute er den politischen Diskurs nicht. Er engagierte sich zum Beispiel stark für die Beibehaltung des revidierten Strafrechtes und der bedingten Geldstrafen. Jüngst ist eine umfangreiche Festschrift zu seinem 68. Geburtstag erschienen, die den Titel "Toujours agité - jamais abattu" trägt. "Immer in Bewegung, nie am Boden": Passender könnte man seine Persönlichkeit nicht umschreiben.

Wir danken den Bundesrichtern Reeb und Wiprächtiger für ihre langjährige Tätigkeit im Dienste der Rechtsprechung und wünschen ihnen Glück, Gesundheit und alles Gute für die Zukunft. (Grosser Beifall)